01-10-2012, 12:05
In diesen Ratgebern für Umgang steht ganz platt. Das bei ganz kleinen Kindern der Umgang beim Umgangsberechtigten kurz (ein paar Stunden) sein soll und dafür oft.
Es muss doch der bisherige Kontakt mit berücksichtigt werden und die momentane Bindung. Solche Aussagen sind einfach zu platt. Wenn die Sorge aus welchem Grund auch immer auf mich wechseln würde, würde das ja bedeuten das die Mutter dann die Umgangsberechtigte wäre. Da würde bestimmt niemand auf die Idee kommen und nur Stundenweise Umgang festlegen.
Dann kann man ja gleich Elternzeit für Väter verbieten die nicht mit der Mutter zusammenleben. Im ausserfamiliengerichtlichen Leben interressiert das niemanden wenn die Kinder mal 2-3 Tage beim Oma oder Opa sind.
Es muss doch der bisherige Kontakt mit berücksichtigt werden und die momentane Bindung. Solche Aussagen sind einfach zu platt. Wenn die Sorge aus welchem Grund auch immer auf mich wechseln würde, würde das ja bedeuten das die Mutter dann die Umgangsberechtigte wäre. Da würde bestimmt niemand auf die Idee kommen und nur Stundenweise Umgang festlegen.
Dann kann man ja gleich Elternzeit für Väter verbieten die nicht mit der Mutter zusammenleben. Im ausserfamiliengerichtlichen Leben interressiert das niemanden wenn die Kinder mal 2-3 Tage beim Oma oder Opa sind.