22-09-2012, 22:32
Offizialdelikte werden des öffentlichen Interesses wegen verfolgt.
Antragsdelikte werden wegen des persönlichen Interesses eines Beteiligten/Geschädigten verfolgt.
Das unterscheidet mitunter die Strafanzeige (nicht zurückziehbar) vom Strafantrag (zuückziehbar).
Du wirst hier nicht von der KM zivilrechtlich verfolgt, sondern von der deutschen Justiz strafrechtlich. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Antragsdelikte werden wegen des persönlichen Interesses eines Beteiligten/Geschädigten verfolgt.
Das unterscheidet mitunter die Strafanzeige (nicht zurückziehbar) vom Strafantrag (zuückziehbar).
Du wirst hier nicht von der KM zivilrechtlich verfolgt, sondern von der deutschen Justiz strafrechtlich. Das ist ein himmelweiter Unterschied.