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§ 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
#8
Hallo, ich bin wirklich sehr froh, dass es dieses Forum gibt. In den letzten Tagen habe ich sehr viele Threads zu meinem Problem hier lesen können und muss traurig festellen (aber auch ein wenig froh), dass ich nicht der Einzige bin.
Ich danke auch, dass Ihr mich zu 1603 /3 BGB aufgeklärt habt. Kommt bei mir nicht in Frage. Ich gehe arbeiten und verdiehne nicht schlecht (angemessen), aber dass doppelte oder dreifache bei ist und wird es nicht werden.
Aber zu den Kindern. Sie stellt sich auf die "Hinterbeine" und will dieses klassische Programm. Also, aller 14 Tage am We die beiden und mittedrin ab und zu mal die Kinder besuchen. Halt am Nachmittag. Zum kleinen habe ich gesagt (vor dem JA), dass ich Ihn, wenn immer möglich in der Woche am Nachmittag sehen möchte und das er auch aller 14 Tage am We bei mir ist. Hintergrund ist, wir haben für Ihn keinen Krippenplatz. Ich gehe arbeiten und sie ist ja noch zu Hause. Darum fällt mir eine Übernachtung etc. in Woche mit dem kleinen sehr scher zu realisieren. Anders beim großen. Er geht in den Kindergarten. Kann halt kommen und gehen wann er möchte bzw. wie ich es mir mit meiner flexieblen Arbeitszeit einteile. Ich hab es schon erwähnt, der "Große" steht mir und ich ihm sehr Nahe. Wir verbingen am WE in der Woche und Abends viel Zeit miteinander. Resultierend daraus, dass Sie den kleinen ins Bett schafft - versorgt und ich den "Großen". So schaffe ich ihn jeden Abend mit einer Gesichte ins Bett. Unternehme mit ihn viel: ..Wandern..Radfahren..Klettern...basteln...paar Tage Winterurlaub...paar Tage Camping..... narürlich zu der Zeit, wo wir als Familie noch einiges gemeinsam getan haben, haben ich trotzdem viel Zeit - Unternehmungen mit Ihn alleine unternommen.
# Kann man das nicht in die Wagschale werfen um zu zeigen, dass so etwas nicht zerstört werden darf ?
#Wenn 50:50 so schlecht ist, wie sind Eure Erfahrungen mit 5 Tag KV und 8 Tage die KM?
#Wir da der Kindesunterhalt entsprechend den Tagen neu errechnet ? Aber das nur am Rande, weil das ist nicht das Primäre worum es mir geht.
#Und noch eine Frage, werden vor Gericht die Fakten abgefagt , also wann und wo und wie habe ich mich um die Kinder gekümmert bzw. muss ich meine Aktivitäten , also diese Bindung zum Kind irgendwie durch "Zahlen" untermauern ?
#Sind vor Gericht auch Zeugen erforderlich , die die sozialen Verhältnisse irgendwie darstellen können/ müssen, oder sind da nur die beiden Pateien + RA+ Richter + JA.

besten Dank
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Nachrichten in diesem Thema
RE: § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen - von wasnun - 20-09-2012, 21:27

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