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Heute Mahnbescheid bekommen, was tun
#36
(21-09-2012, 09:35)p schrieb: Aha, Danke. Kommt in die faq.
das funktioniert natürlich nur bei Unterhaltsforderungen, die in der Vergangenheit liegen.

Sind die bezahlt -und (was ja in solch einem Fall nicht zu erwarten ist) der Unterhaltsschuldner stellt die Zahlung wieder ein- muss das ganze Prozedere neu angegangen werden.

Aber in der Regel ist der "Folgebescheid"  dann auch mit einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung 'gekoppelt'.
Denn dass der Unterhaltschuldner zu zahlen in der Lage ist, leitet der Denunziant erst einmal genauso frech von der Bedienung des MB ab, wie er frecht diesen MB zu erlassen beantragt hatte.

Frechheit siegt !

Hast Du ein Kind, dass bei der KM wohnt und von dieser -ob recht oder ob schlecht- betreut wird, bist du zur Hälfte zwar kein Verbrecher, aber jedenfalls ein Krimineller.

Leider sind die meisten betroffenen Väter wegen der Kosten nicht in der Situation, sich mit anwaltlicher Hilfe zu wehren.
Das hat zur Folge, dass -so stelle ich mir es jedenfalls vor- sehr viele von ihnen zu unrecht in Anspruch genommen werden oder verurteilt werden.

Hinzu kommt (ich hatte das in meinem Fall an anderer Stelle publiziert), dass auch Richter(innen) und Staatsanwälte (Amtsanwältinnen wohl erst recht) oftmals selber nicht genügend rechtskundig sind.

Eine wahre Schande für die Justiz.

Wenn man dann noch die Fälle Nappo bedenkt, in denen zum Einen frech einem unverteidigten Angeklagten Rechtsmittelverzicht unterstellt wurde, ohne die Belehrung  oder auch nur ein Wort dazu protokolliert zu haben, zum Anderen der Fortgang eines Umgangsverfahrens von der Einzahlung eines Kostenvorschusses für eine Begutachtung des Umgangsrechtsantragstellers abhängig gemacht wurde, ist mir unverständlich, warum noch keine Familiengerichte oder Strafgerichte in Flammen aufgegangen sind ...
Schließlich kann man schon lange nicht mehr von Ausnahmefällen ausgehen.
Allein, was mir im Väterwiderstand und hier in diesem Forum über den Schreibtisch gelaufen ist, wäre geeignet, genügend Hass für väterliche Exzesse zu begründen.

Die brutalen Methoden deutscher Jugendämter dürfen ja auch nicht in Vergessenheit geraten!
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