15-10-2012, 19:36
(15-10-2012, 15:14)AlterSchwede schrieb: Damit wollte ich sagen, dass diese Leute keine Bagatelle oder klein Kram aus der kleinen BRD annehmen, ...Nach ganz unbestrittener Rechtsansicht ist der Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung keine Bagatelle! Das sollten wir mal einfach akzeptieren, solange dieser Tatbestand nicht abgeschafft ist.
Im Weiteren zählen "Kleinkram" aus der "kleinen BRD" ganz sicher nicht zu den entscheidungsrelevanten Kriterien.
Alter Schwede!
Du musst Dir Interpol nicht als von Leuten unterbesetztes Büro vergleichbar deiner Sparkasse vorstellen.
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, dann schaltet der StA nach pflichtgemäßen Ermessen den GStA und Interpol ein.
Und dort steht unser Väterchen, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, dann zur Fahndung ausgeschrieben.
Wie oft sowas vorkommt, mag eine andere Frage sein.