Hallo Pennfred,
was dieser franzakische Anwalt da veranstaltet, könnte den Tatbestand nach §240 StGB, nämlich Nötigung, erfüllen. Die Drohung richtet sich gegen einen deutschen Staatsbürger, nämlich Dich- sollte also einen deutschen Staatsanwalt interessieren. Lass doch mal deinen Anwalt in Deutschland Strafantrag stellen- sollen sich die Krähen doch gegenseitig beschäftigen......
Ansonsten meine ich (aber das ist nur meine unmassgebliche persönliche Privatmeinung), dass Dir deine Exe bzw. ihr Schicksal völlig am Hintern vorbei gehen sollte. Du hast einen neuen Lebensabschnitt begonnen, fokussiere Dich da drauf. Noch schlimmer als Schadenfreude trifft völliges Desinteresse und Gleichgültigkeit.
Austriake
was dieser franzakische Anwalt da veranstaltet, könnte den Tatbestand nach §240 StGB, nämlich Nötigung, erfüllen. Die Drohung richtet sich gegen einen deutschen Staatsbürger, nämlich Dich- sollte also einen deutschen Staatsanwalt interessieren. Lass doch mal deinen Anwalt in Deutschland Strafantrag stellen- sollen sich die Krähen doch gegenseitig beschäftigen......
Ansonsten meine ich (aber das ist nur meine unmassgebliche persönliche Privatmeinung), dass Dir deine Exe bzw. ihr Schicksal völlig am Hintern vorbei gehen sollte. Du hast einen neuen Lebensabschnitt begonnen, fokussiere Dich da drauf. Noch schlimmer als Schadenfreude trifft völliges Desinteresse und Gleichgültigkeit.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1