11-03-2014, 20:10
Deine Angaben sind nicht eindeutig. Aber dennoch: Wenn du nicht in Deutschland gemeldet bist, ist das Jobcenter nicht zuständig. Schreib denen einfach, dass du dich aus Deutschland abgemeldet hast und sich die Sache erledigt hat.
Bei ALG I ist auch nicht das Jobcenter zuständig sondern die Bundesagentur für Arbeit. Wenn du nicht arbeitslos bist ("Ich habe eine Projektstelle im arabischen Raum") hast du selbstverständlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das hängt schon ursächlich miteinander zusammen. Oder geht es dir um den rückwirkenden/zurückliegenden Anspruch? Grundsätzlich bist du zur Mitwirkung verpflichtet, die hat allerdings Grenzen. Plump die Auskunft zu verweigern geht jedenfalls nicht. Das mit dem Bußgeld halte ich allerdings für einen schlechten Scherz.
Wenn du auf das Geld keinen Wert legst, dann zieh den Antrag einfach zurück! Damit hat es sich dann erledigt.
Das mit dem Bußgeld muss ich zurücknehmen. Es ist tatsächlich so vorgesehen.
Bei ALG I ist auch nicht das Jobcenter zuständig sondern die Bundesagentur für Arbeit. Wenn du nicht arbeitslos bist ("Ich habe eine Projektstelle im arabischen Raum") hast du selbstverständlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das hängt schon ursächlich miteinander zusammen. Oder geht es dir um den rückwirkenden/zurückliegenden Anspruch? Grundsätzlich bist du zur Mitwirkung verpflichtet, die hat allerdings Grenzen. Plump die Auskunft zu verweigern geht jedenfalls nicht. Das mit dem Bußgeld halte ich allerdings für einen schlechten Scherz.
Wenn du auf das Geld keinen Wert legst, dann zieh den Antrag einfach zurück! Damit hat es sich dann erledigt.
Das mit dem Bußgeld muss ich zurücknehmen. Es ist tatsächlich so vorgesehen.