11-03-2014, 08:32
(11-03-2014, 00:21)Pennfred schrieb: Verurteilt wird man auch in Abwesenheit. Hier gilt der alte Grundsatz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Zivilrechtlich ja, strafrechtlich nein, denn zur Hauptverhandlung muss der Delinquent physisch anwesend sein.
Mal abgesehen von der Verantwortung gegenüber dem eigenen Kind, kann man die beste Strategie immer noch auf einen kurzen Nenner bringen: Den Unterhalt einschränken - egal wie. Denn von der liquiden Masse lebt die Meute.
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