07-03-2014, 00:28
Das ist eben die Frage mit den Schulden. Ich habe nicht mehr vor mich in Europa niederzulassen, muss jedoch geschäftlich immer wieder nach DE einreisen. Wenn ich die verlangten Angaben mache, wird man anschließend ja wieder ein Zwangsgeld verhängen, weil ich keinen Unterhalt zahle. Es wird dann klar ersichtlich, dass ich vorsätzlich nicht zahle. Ich lasse mich doch von keinem Staat und von keiner Frau in die Zwangsarbeit bringen, d. h. ich arbeite und die geben meine Kohle aus.
Es kommt noch hinzu, dass die astreinte nicht an den Staat bezahlt wird sondern an den Gläubiger, in diesem Fall die gierige Exfrau. Es handelt sich hier um eine peine privee, Privatstrafe. Hieraus kann sicherlich keine Haft abgeleitet werden, so auch die Auskunft vom Anwalt. Meine Schulden der Exe gegenüber wachsen lediglich.
Es kommt noch hinzu, dass die astreinte nicht an den Staat bezahlt wird sondern an den Gläubiger, in diesem Fall die gierige Exfrau. Es handelt sich hier um eine peine privee, Privatstrafe. Hieraus kann sicherlich keine Haft abgeleitet werden, so auch die Auskunft vom Anwalt. Meine Schulden der Exe gegenüber wachsen lediglich.