13-09-2012, 16:02
nochmal abschließend :
Solche Entscheidungen ergehen -auch mit mündlicher Verhandlung- i.d.R. gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden allerdings nicht erstattet.
Solche Entscheidungen ergehen -auch mit mündlicher Verhandlung- i.d.R. gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden allerdings nicht erstattet.