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Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?;
#32
(13-09-2012, 13:41)iglu schrieb: sie hatt mich, auch und gerade was umgang betrifft, zu beginn des trennungsprozesses eiskalt verarscht und dann noch, weil es so schön war einen quasiumgangsboykott hinterhergeschoben, weswegen sie auch von ja und famg abgewatscht wurde.

meine neigung mich auf ihre warmen worte zu verlassen, ist daher begrenzt.

sie hat dich verarscht und wurde abgewatscht. Seitdem, so schreibst du, verhält sie sich ehr vorbildlich.

Vertrauen brauchst du ihr doch auch gar nicht. Ich traue meiner ja auch nur, soweit ich sie werfen kann (Siehe mein Faden "Ausladung Kindergeburtsag von 03/12). Musst ja keine Wetten drauf abschließen ;-) Und der Mörser steht ja einsatzbereit anbei, so wie du schreibst.

Mitunter hörst du dich allerdings so an, als wolltest du noch eine offene Rechnung aus Trennungszeiten (die immer heiß sind) begleichen. Hattest ja auch erwähnt, dass du dich eigentlich schon drauf gefreut hattest, doch nun hat die Olle erstmal zugesagt, dass du mehr Umgang haben kannst - so nen Mist auch ;-)

Also was tust du? Präventivschlag oder Umgang?
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Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von iglu - 13-09-2012, 00:14
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:15
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:22
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RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 10:12
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von karlma - 13-09-2012, 10:34
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von JahJahChildren - 13-09-2012, 14:34
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 15:32
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 16:02
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 19:42
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:01
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