Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?;
#27
(13-09-2012, 12:00)iglu schrieb: dennoch, wir propagieren auch immer der mütterlichen anmaßung grenzen zu setzen und pflöcke in den boden zu rammen.
ich persönlich möchte mich nicht damit abfinden, dass die gemeinsame sorge nur auf dem papier besteht.

Da bin ich auch voll bei dir, iglu. Auch ich habe schon den ein oder anderen Pflock in den Boden gerammt. Immerhin hatte ich eine Umgangsregelung erwirkt, die jedes 2te WE mit Übernachtung und 2-3 mal unter der Woche stundenweise vorsieht. Da war unsere Kleine 9 Monate alt.

Ich habe mir nur über die Jahre mühsam angewöhnt, der KM immer wieder auf noch nicht verbrannter Erde erstmal die Chance zu geben, selber zu entscheiden, was gut für das Kind (und für sie) ist. So fällt es ihr leichter, durch neue Türen zu gehen, als wenn ich versuchen würde, sie da durch zu prügeln.
So war es dieses Jahr z.B. möglich, mal eben 6 Wochen Sommerferien zu buchen. Danach habe ich sie im Sportverein angemeldet. Hat in den Ferien nen Schnuppertraining gemacht. KM beteiligt sich auch beim Transport zur Turnhalle,... Wäre ich angekommen mit "ich verlange aber" oder "ich will vorher deine schriftliche Einwilligung", hätte mir wohl nur mein Anwalt gegen Bares zugehört.

Und wenn du dich nicht auf ein Dasein als Papier Papi reduzieren lassen möchtest, warum verlangst du das dann jetzt? Auch eine Umgangsregelung existiert so nur auf dem Papier - ob vollstreckbar oder nicht geht den meisten KMs sonst wo vorbei. Oder hat sie pfändbares Einkommen, was sie daran hindern würde? Meine lacht darüber.... ist jetzt im 14ten Jahr EV.

Ich würde dich verstehen, wenn sie dir die Ausweitung des Umgangs schon einmal versprochen und wieder boykottiert hätte, aber so?

Gib deinem "Feind" die Möglichkeit, dich nicht anzugreifen. Tut er es doch, hau ihm auf die Finger und sag: So nit! Noch mal von vorne bitte!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von iglu - 13-09-2012, 00:14
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:15
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:22
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:41
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 10:12
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von karlma - 13-09-2012, 10:34
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von JahJahChildren - 13-09-2012, 13:13
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 15:32
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 16:02
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 19:42
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:04
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 15:16
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 15:44
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 16:33
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 19:48
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 28-09-2012, 00:48
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 29-09-2012, 18:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste