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Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?;
#17
Hallo iglu,

deine Briefe schickst du nicht als Einschreiben raus?

Trotz mehrfacher Ermahnungen vonseiten der allerbesten aller Exen (also meiner! Tongue ), mit Hinweis auf die ach so tolle Kommunikation ohne Nachweisbarkeit, handhabe ich das so. Mittlerweile hat sie sich wohl oder übel daran gewöhnt und antwortet auch schriftlich, nachweisbar.

Nun ticken selbsternannte und von deren Fürsprecherinnen hierzu erkorene Kindeseigentümerinnen zwar grundsätzlich gleich, in Bezug auf mütterliche Allmacht, aber unterschiedlich konsequent, wenn es darum geht diese Allmacht zu erlangen, ggf. zu behalten.

Zumindest betreffend Umgangsregelung hatte ich mich - parallel und ungeachtet zu tatsächlich praktizierten Kontakten - frühzeitig um eine gerichtlich protokollierte Umgangsregelung bemüht und diese formuliert. Zu der Zeit (vor 09/2009) allerdings noch ohne beinhaltende Ordnungsmittel, nach FamFG und kann auch nach wie vor nur hierzu anraten.

In deinem konkreten Fall schlage ich vor, die zwei Wochen des Probebetriebes aufzunehmen und währenddessen die Ausgestaltung schriftlich (bitte, per Einschreiben) festzuhalten. Auf eine Rückantwort hierzu musst du nicht bestehen.
Nach Ablauf der zwei Wochen empfehle ich dir die erprobte Regelung zu fixieren, bezugnehmend auf Anschreiben vom (1.) und Einschreiben vom (2.). Ziehen ihro Durchlaucht nicht mit, umgehend beim FamG vorstellig werden und die gerichtliche Regelung straf- und ordnungsmittelbewährt auf Antrag beschließen lassen.

Entsprechend § 1684 BGB kann das Gericht..., aber nur auf Antrag und antragsberechtigt bist du.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von iglu - 13-09-2012, 00:14
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:15
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:22
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:41
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 10:12
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Bluter - 13-09-2012, 10:28
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von karlma - 13-09-2012, 10:34
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 15:32
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 16:02
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 19:42
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:04
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 15:16
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 15:44
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 16:33
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 19:48
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 28-09-2012, 00:48
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 29-09-2012, 18:03

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