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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#15
Hey Staying Alive,

es wird sich aus dem Verfahren ein evidentes Problem ergeben. Sollte es zu einem gerichtlichem Beschluss kommen, warum auch immer, ist es ja unheimlich schwer,
deiner Ex und dem Kind nicht zu begegnen, wenn es zum 70%tig eingehaltenen Umgang kommt. Soviel zur Logik.

Als Tip kann ich dir nur mitgeben, bei der Anhörung auf keines der Punkte seitens deiner Ex im Worte einzugehen. Z.B. vermeidest du es tunlichst zu sagen, das der eine oder der andere Vorwurf stimmt, den die Ex anprangert. Der Richter oder -in wird versuchen, dir Bestätigungen abzujagen, aus denen er oder sie dir dann ein Negativ Urteil formen kann. Achte dezent auf seine Eingaben, die er ins Protokoll eingibt. Dann merkst du früh, wohin die Reise gehen wird.

Sinngemäßes Praxis Beispiel:
Die Ex wirft dir vor, sie ständig anzurufen
Du verneinst das mit den Worten. Nein, das war sogar mit der Mutter abgesprochen, das ich die sie anrufe, zwecks Umgang mit dem Kind. Der Umgang blieb aber aus. Ich wollte wissen, was los ist. Nach mehrmaligen Versuchen die Mutter zu erreichen, habe ich dann davon abgesehen, da es sinnlos ist.

Die Ex wirft dir vor, ihr in der Kommune bei Vereinen, Veranstaltungen, etc nachzustellen
Das verneinst du. Nein, ich war dort, um mit meinen Kumpels zu feiern. Das die Mutter ebenfalls gegenwärtig war, war weder von mir so abgesehen, sondern liegt in der Natur, das Mutter und ich in der selben Gemeinde leben. Weder die Gemeinde noch meine Freunde haben etwas gegen mich, ich verstehe den Antrag der Mutter nicht. Wenn der Mutter das aber so widerspricht mich in der Gemeinde anzutreffen, so liegt es bei der Mutter frei zu entscheiden, dort nicht aufzutauchen und grinsst mal fragwürdig freundlich den Richter an.

Du merkst, in welche Gedankengänge ich dich hinschubsen möchte. Hab keine Angst. Die meisten Fragen werden sich von selbst in Luft auflösen.
Richte dich darauf ein, das das Verfahren wie ein Kaugummi in die Länge gezogen wird, um dir dann doch die eine oder andere Bestätigung abzuluxxen.
Sei gelassen, nimm dir Zeit für das Verfahren und bleib standhaft.

Dein Zitat:
Muß ich mich bei Erscheinen entfernen oder umgekehrt darf das Gelände nicht betreten? (Alles schon dagewesen…die Welt ist klein!) Noch dazu: Dorffeiern, Kirche, Laternenumzug . Ist mir das dann Alles untersagt oder muss ich nur zusehen, dass ich als Erster da bin ?

Das ist schwierig zu beantworten, auch wenn eigentlich leicht. Sollte ein Urteil besagen, das du dich nicht an Ort A aufhalten sollst, so kann man dir nicht negativ auslegen, das du dich an Ort B aufhälst, an dem dann die Mutter auftaucht. Tenor der Polizei: Wenn sie merken, das sich Mutter an Punkt B aufhält, so haben sie sich dort zu entfernen. Wenn Sie z.B. wissen, das Kind bei St. Martin Umzug XY anwesend ist, so begeben sich sich in Gefahr, das Urteil zu verletzen. Ich verneine gegenüber der Polizei und Justiz vehement, Örtlichkeiten zu verlassen, wo Mutter samt Kind zufällig auftauchen. Das sind auch die fortwährenden Anzeigen, die mich von Seiten der Mutter treffen, die dann im Sande verlaufen. Viel schlimmer noch ergänze ich dann um Tatsachen, die sich nachteilig gegen die Mutter auswirken. Z.b. Mein Sohn hat mich gesehen, hat mir "Hallo Pappa" gesagt. Was soll ich als Vater in einem solchen Moment denn machen? Mich umdrehen und weggehen? Das ist zwar auf Dauer sicher nervig, aber man kommt durch.

Ibykus Zitat trifft hierzu den Nagel auf den Kopf, denn so läuft das dann.

Zitat Ibykus:
bei unverschuldeten Zufälligkeiten und bei 'berechtigtem Interesse' liegt auch kein Verstoß gg Gewaltschutzmaßnahmen vor!
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Kasimir - 14-09-2012, 10:29

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