Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#12
(13-09-2012, 10:58)Kasimir schrieb: Wer sich damit nicht auskennt, sollte anderen keine leichtfertigen Ratschläge geben (auch wenn ein unterschwelliger Zynismus erkennbar ist).
In keinster Weise Zynismus. Das ist gelebte Realität. Ich bin mir selber aber auch im klarem darüber, das ich eines Tages untergehen werde, wie ein Märtyrer. Bisher ermahnt die Justiz immer wieder mit erhobenen Zeigefinger unter Androhung von jedes mal neu angesetztem Geldern oder Freiheitsstrafe. Die Krux an der Geschichte ist und bleibt aber: Wenn ich jetzt Geld zahlen würde, oder Freiheitsstrafe verbüsse, wird damit dann garantiert, das ich der Ex und auch meinem Kind dann nicht doch wieder zufällig in der Zukunft über den Weg laufe? Nein! Und so zerbröselt die Gewaltschutzmassnahme dann nun mal. Bisweilen zumindest noch ;-)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Kasimir - 13-09-2012, 16:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt SoloLeveling85 24 2.413 31-01-2024, 00:52
Letzter Beitrag: SoloLeveling85
  Kontaktverbot durch KM Ein Vater 9 4.924 29-10-2019, 15:26
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Einstweilige anordnung elterliche sorge Ein Vater 12 5.472 13-09-2018, 09:41
Letzter Beitrag: HeinrichH
  Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? Antragsgegner 32 41.238 05-11-2013, 15:40
Letzter Beitrag: Antragsgegner

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste