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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#11
(13-09-2012, 10:58)Kasimir schrieb: Ich hab damals einem mehrere 100 meter Meter Verweis zugestimmt. Ich sehe nach wie vor meine Ex samt Kind immer und immer wieder.
das bedeutet doch zunächst einmal nur, dass Du über ein ganz normales Sehvermögen verfügst.

Gründe, weswegen die Anträge der Gegenseite ins Leere laufen, kann man daheraus aber nicht ableiten.
Gewaltschutzverfahren sind eine sehr ernst zu nehmende Angelegenheit und können fatale Folgen haben!
Wer sich damit nicht auskennt, sollte anderen keine leichtfertigen Ratschläge geben (auch wenn ein unterschwelliger Zynismus erkennbar ist).

@terrax
Zitat:wenn Du auf die Beschuldigungen emotional, unhöflich aufbrausend reagierst, hast Du verloren
er hat verloren, wenn er die gg ihn erhobenen und eidesstattlich versicherten Vorwürfe nicht zur Überzeugung des Gerichts ausräumt!
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RE: Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von Ibykus - 13-09-2012, 15:43

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