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Abzug vom Einkommen
#1
Hallo,
in der FAQ heißt es
Zitat:Vom Einkommen abgezogen werden können je nach Oberlandesgericht meistens:

- 5% berufsbedingte Aufwendungen.

Dazu habe ich eine generelle Fragen. Mein Nettoeinkommen liegt inklusive Weihnachtsgeld bei 1497,- € Plus 33,- €, die vorher schon für die VWL abgezogen werden, hätte ich diese nicht, hätte ich also 1530,- € Netto.
Kann ich grundsätzlich diese 5 % geltend machen? Würden auch wirklich meine Fahrtkosten entsprechen.
Denn dann würde ich in die erste Stufe fallen. Wie in einem anderen Thread schon gesagt, will das JA eine Änderung des Titels, dann hätte ich eine bessere Verhandlungsposition.
MfG
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#2
Wie das Zitat schon sagt "je nach Gericht KÖNNEN meistens..."

Das ist also Verhandlungssache. Habe übrigens kürzlich irgendwo gelesen, dass für diese 5% eine Maximalgrenze von 150,00 € besteht.
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#3
Du kannst auch eine Altersvorsorge von 4% vom Brutto abziehen lassen.
Die 5% Werbungskosten wirst du bei deinem Netto normalerweise durchkriegen.
Hast du Steuerrückzahlungen? Manche Beistände wollen die auch noch einrechnen.

Ich würde die Altersvorsorge (falls vorhanden) vorerst noch nicht einbeziehen, sonst weiss das JA wo der Vertrag läuft. Alles unnötige Infos für die Geier.
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