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Vaterschaft als Student
#23
(12-09-2012, 16:07)michi schrieb: Wenn man dem Jugendamt eine Leistungsunfähigkeit nachweist, kann man dann auf eine Titulierung erst zum Beginn der Leistungsfähigkeit hoffen?
Ja, darauf solltest Du hinarbeiten.


(12-09-2012, 16:07)michi schrieb: Das Thema Pfändung ist noch ein heißes Thema. Wenn die Wohnung, das Auto, usw. auf jemand anderes geschrieben ist, ich also selbst keinen materiellen Besitz habe, was geschieht dann? Oder anderst gefragt, kann ich Dinge schützen, in dem ich sie in den Besitz anderer gebe?
Wenn Du wirklich eine Immobilie besitzt, ist es vielleicht ratsam, sie auf Deine Eltern zu überschreiben - es gibt da Fristen, innerhalb derer die Überschreibung wieder rückgängig gemacht werden kann - Du brauchst aber ja niemanden darüber zu informieren, das Du mal eine Immobilie besessen hast ;-) .
Ansonsten sind Überschreibungen so Spielchen, die kurzfristig vielleicht Sinn machen können, langfristig eher nicht.
Du wirst ja irgendwann Besitz haben wollen und dann kannst Du auch gepfändet werden. Wichtig ist, das Du Dich erst dann zu Zahlungen verpflichtest, wenn Du regelmäßiges Einkommen hast und mit Deiner Ausbildung fertig bist.
Und wenn Du vor Deiner Berufstätigkeit noch einmal das Leben geniesen willst (Auslandssemester, etc.) , dann solltest Du das auch tun.
Die Unterhaltspflicht für ein einziges Kind ist nicht so viel, dass es sich lohnen würde deswegen ins Ausland zu gehen - irgendwann wirst Du also anfangen, Unterhalt für Dein Kind zu zahlen.

Noch etwas:
Jugendämter sammeln gerne Informationen über Väter, um sie im Falle eines Zahlungsausfalls schnell im Zugriff zu haben.
Wenn das JA z.B. Deine Krankenkasse wissen möchte - das ist Deine Privatsache und geht das Jugendamt nichts an.
Ebenso Kontoverbindungen - die solltest Du auf keinen Fall preisgeben !

Ansonsten keine Panik - bleib bei der Konversation mit dem JA immer sehr höflich aber nicht unbedingt kooperativ.

Ich habe wohl vier Jahre lang mangels Einkommen nicht gezahlt und das JA konnte erst aktiv werden, als ich eine Anstellung gefunden hatte.
Nach Unterzeichnung der Titulierung hatte ich prinzipiell Ruhe vor dem Jugendamt. Die hatten ihren Job dann getan.
Danach sind es die Mütter, die ggf. alle zwei Jahre einen Einkommensnachweis von Dir haben wollen, um zu schauen, ob nicht noch mehr Unterhalt drin ist und sie die Titulierung auf einen höheren Betrag setzen können.


Gruß
Paul
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Vaterschaft als Student - von michi - 31-08-2012, 15:16
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