Guten Abend
Wurde mir schon beim Lesen der FAQ bewusst. Aber schön es so zusammengefasst zu haben ;-)
Also, ich fasse zusammen:
- Erstmal gar nichts tun.
- Auch nichts unterschreiben.
- Gehaltsfragen werden mit Sicherheit regelmäßig kommen.
- Wenn sich das Jugendamt meldet nachweißen, dass ich nicht unterhaltspflichtig bin, oder eventuell einen "minimalen" Titel beim Notar machen lassen.
Trotzdem noch ein paar Fragen:
- Wenn ich nicht unterhaltspflichtig bin, heißt dass, das ich einen Titel erstmal kategorisch ablehnen kann? Mit einem minimalen Gerichtsrisiko? Mit Nachweis selbstverständlich.
- Kann man es so einfach sagen, dass der Vorteil eines gerichtlichen Weges der ist, dass später gegengeklagt werden kann? Und der Nachteil der ist, dass das Gericht vemutlich höhere Summen festlegt, als man mit einem vom Notar erstellten Titel erreichen könnte?
Ich weiß, dass es als Themenstarter/Diskussionsteilnehmer in einem Forum nicht sehr höflich ist, nur so sporadisch vorbeizuschauen. Aber für dieses Thema brauche ich die richtige Stimmung - und manchmal den richtigen Druck.
Eure Antworten haben mir aber schon viel weiter geholfen. Vielen Dank.
Einen schönen Abend allen noch.
Michi
Zitat:Sie sind nicht meine Freunde
Ja, sie lügen mich an
Nein, ich unterschreibe niemals etwas, ohne dass ich das Kleingedruckte im Schlaf aufsagen kann
Wenn mir jemand mit "Kindeswohl" kommt, sag ich JaJa ;-)
Nach dem WE auswendig lernen :-)
Wurde mir schon beim Lesen der FAQ bewusst. Aber schön es so zusammengefasst zu haben ;-)
Also, ich fasse zusammen:
- Erstmal gar nichts tun.
- Auch nichts unterschreiben.
- Gehaltsfragen werden mit Sicherheit regelmäßig kommen.
- Wenn sich das Jugendamt meldet nachweißen, dass ich nicht unterhaltspflichtig bin, oder eventuell einen "minimalen" Titel beim Notar machen lassen.
Trotzdem noch ein paar Fragen:
- Wenn ich nicht unterhaltspflichtig bin, heißt dass, das ich einen Titel erstmal kategorisch ablehnen kann? Mit einem minimalen Gerichtsrisiko? Mit Nachweis selbstverständlich.
- Kann man es so einfach sagen, dass der Vorteil eines gerichtlichen Weges der ist, dass später gegengeklagt werden kann? Und der Nachteil der ist, dass das Gericht vemutlich höhere Summen festlegt, als man mit einem vom Notar erstellten Titel erreichen könnte?
Zitat:Nix unterschreiben, denn kriegst du ein vereinfachtes Verfahren, da musst du denn dein Einkommen angeben und ein Rechtspfleger berechnet die Höhe deines Unterhaltes.Was passiert wenn ich mit dem Studium fertig bin? Folgt dann ein neues Verfahren?
(Wahrscheinlich null Euro)
Ich weiß, dass es als Themenstarter/Diskussionsteilnehmer in einem Forum nicht sehr höflich ist, nur so sporadisch vorbeizuschauen. Aber für dieses Thema brauche ich die richtige Stimmung - und manchmal den richtigen Druck.
Eure Antworten haben mir aber schon viel weiter geholfen. Vielen Dank.
Einen schönen Abend allen noch.
Michi