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Vaterschaft als Student
#8
Solange du kein Einkommen über 770€ (Zahlen könnten sich bereits geändert haben) hast und dich noch in der Erst-Berufsausbildung befindest, bist du nicht unterhaltspflichtig. Daher auch keinen Titel unterschreiben oder dir was stunden lassen oder sonst was einreden lassen.
Sogar wenn du bereits einen Beruf hast und das Studium darauf aufbaut, hast du Chancen bis zum Ende des Studiums ohne Unterhaltspflicht zurchzukommen. Wenn das Studium rum ist, dann hängt alles vom Einkommen ab. Reicht das am Anfang nicht und zeichnet sich nach und nach ein höheres Einkommen ab, bist du am Anfang auch nicht unterhaltspflichtig, weil du dich ja bemühst, es zu werden.

Also reize es aus und lass dich in aller Ruhe gut ausbilden, komme nicht auf die Idee zu unterbrechen und später weiter machen zu wollen. Versuche die ersten 3 Jahre der Vaterschaft nichts oder unterdurchschnittlich zu verdienen. Denn auch Mutti hat Anspruch auf Unterhaltszahlung an sie, solttest du genug Einkommen haben.

Der Streitwert errechnet sich aus der Differenz aus dem, was du titulieren lassen hast und zu dem, was die Gegenseite fordert mal 12 Monate. Also wenn du nichts hast ist der Streitwert sehr hoch, wenn die Gegenseite meint, du könntest fiktiv was verdienen. Lass dich da nicht einschüchtern, es bringt nichts 3 Jahre lang Unterhaltsschulden aufzubauen, die kriegst du nie wieder los.

Wenn du dann arbeitest musst du selbst kalkulieren, was für eine Titellaufzeit du akzeptierst. Die Gegenseite hat am liebsten dynamisch und unbefristet. Mit etwas Glück zieht Mutti um, kündigt die Beistandschaft und du brauchst nicht alle 2 Jahre Auskunft zu erteilen. Irgendwann ist es ihr vielleicht zu wenig und es wird wieder nachgehakt.
Maximal bis 18 titulieren, ab da wird sowieso alles anders, vielleicht auch nur bis zum Übergang zur nächsten Altersstufe. Wenn der Beistand und du in der Höhe einig sind, hast du gute Chancen, dass eine Befristung auf 2 oder 4 Jahre akzeptiert wird. Fordert der Beistand mehr und du willst noch befristen, dann könnte das vor Gericht landen und am Schluss hast du unbefristet und den höheren Betrag an der Backe.

Wenn du Gehaltserhöhungen hast, dann lege sie am besten kurz nach den Zeitpunkt der Auskunft, dann hast du unter'm Strich etwas mehr davon. Allerdings wird dich ein Kind unterhaltstechnisch nicht umbringen, wenn du nach dem Studium einen gutbezahlten Beruf hast. Was richtig reinhaut ist Betreuungsunterhalt für die Muddi.
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Vaterschaft als Student - von michi - 31-08-2012, 15:16
RE: Vaterschaft als Student - von Austriake - 31-08-2012, 15:32
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RE: Vaterschaft als Student - von tora17653 - 13-09-2012, 09:39
RE: Vaterschaft als Student - von iglu - 11-09-2012, 21:23
RE: Vaterschaft als Student - von michi - 26-11-2012, 12:28
RE: Vaterschaft als Student - von p__ - 26-11-2012, 12:43

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