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BA fuer Arbeit - PD U1
#8
Mmmh. Vielleicht verstehe ich ja jetzt noch etwas falsch. Wenn ich es richtig interpretiere, bist Du also erst einmal bei der BA arbeitslos gemeldet, also Bezieher von ALG I.
Nach § 8 SGB V wirst Du dadurch versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht nach (1) Abs. 1 a :
Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird ... 1.
durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§5 Abs. 1 Nr. 2) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist.....

Wäre es nicht eine Idee folgendes zu tun :
Du erkaufst Dir bei Deiner PKV eine Anwartschaft (und erzählst der Exe nichts davon). Dann kannst Du jederzeit wieder rein, wenn die Versicherungspflicht erneut entfällt. (In UK z.B.)
Dann lässt Du Dich aufgrund der Versicherungspflicht durch Arbeitslosigkeit pflicht versichern seitens der BA und die Kinder sind automatisch pflicht- versichert bzw. familienversichert.
Nun wird aber die gesetzliche KV, die Du nun hast, höflichst bei der Ex nachfragen und argumentieren, sie solle doch die Kinder in die PKV aufnehmen, da sie mehr verdiene.
Denn i.d.R. kommen die Kinder zum besser Verdienenden, da die Gesetzliche ja weiß, dass man meist versucht, die Vorteile der Familienversicherung in Anspruch zu nehmen.
Natürlich vergisst Du, der Ex zu erzählen, dass es ein OLG Koblenz Urteil gibt, in dem steht, dass ein Unterhaltsverpflichteter zusätzlich den PKV Beitrag des Kindes zu zahlen hatte, obwohl das Kind in der Gesetzlichen bei der Mutter hätte unterkommen können, da es ja den Luxus der PKV schon gewöhnt sei. Unglaublich aber wahr. ( Bei Dir hat die Ex ja schon eine PKV ;-)

Ich hoffe, ich habe Dich also nicht mißverstanden. Du musst aber auch später klären, ob Du bei der deutschen PKV überhaupt bleiben kannst bei dauerhaftem Aufenthalt in UK, oder (was wahrscheinlicher ist), Dir dann eine englische Versicherung nach dortigem Recht aussuchen.
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BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 28-08-2012, 17:19
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von sorglos - 28-08-2012, 19:57
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 28-08-2012, 20:49
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von p__ - 29-08-2012, 11:27
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 29-08-2012, 11:47
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Nappo - 29-08-2012, 12:26
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 29-08-2012, 16:28
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Nappo - 29-08-2012, 20:29
RE: BA fuer Arbeit - PD U1 - von Panto - 30-08-2012, 07:20

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