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Jobcenter, EU + KU
#4
(27-08-2012, 17:12)Andie1982 schrieb: Zur Info: EX arbeitet in TZ, Kind bald 4 Jahre. EX verweigert Vollzeitstelle anzunehmen und verdient derzeit ca. 600 € netto. Sie wohnt in einem EFH, welches Sie vorher mit ihrem EX verdient hat.

Momentan machst du genau das richtige... Zum Sport gehen. Sehr gut!

Das JC fordert viel. Ist das einzige, was die können. Einige von ihnen kennen auch das SGB ein wenig. Vom BGB haben die noch nie etwas gehört und wenn, nehmen sie an, dass ihr SGH noch über dem Lieben Herren steht...

Ob deine Ex überhaupt noch Aspruch hat, muss sich zunächst einmal herausstellen. Und das macht kein JC.

Du schreibst, dass deine Ex eine Hütte hat. Ist das ihre? Zahlt sie Miete? Zu ihren 600 netto käme evtl ein Wohnvorteil dazu, sodass sie schonmal weniger Bedürftig ist.

Das Kind ist 3 Jahre, d.h. Deine Ex sollte erstmal nachweisen, dass sie nicht für sich selbst sorgen kann. Nur beim JC nen Antrag stellen, reicht da nicht aus.
Warum kann sie nicht vollzeit arbeiten? Hat sie ihre Bemühungen unter Beweis gestellt?

Wie wird das Kind betreut und kannst du evtl. mehr Betreuung anbieten, damit deine Ex wieder in Arbeit kommt?

Was genau war das für eine Scheidungsfolgevereinbarung? Wo wurde die gemacht? Vor Gericht?

Auch wäre es durchaus interessant den genauen Wortlaut der Vereinbarung zu kennen. Gibt es dort Bedingungen bezüglich der Verwendung der 5000 Ocken? Rückabwicklung falls sie doch nochmal Unterhalt fordert, etc...

Das JC kann dir gar nichts. Und für wichtig/kompetent muss du die auch nicht nehmen. Also, ruhig Blut und warten, was da noch so kommt.

Und NIEMALS mit dem JC telefonieren. Die ziehen dich auf ihr Neveau herunter und gewinnen dort mit Erfahrung!

JJC
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