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OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit
#13
Es ist unseriös, seinen eigenen Bauchnabel als Maßstab der Unterhaltswelt zu nehmen. Mancher zahlt für vier Kinder Unterhalt, mancher Ehegattenunterhalt für eine Ex ohne überhaupt Kinder zu haben, mancher verdient gut und zahlt ohne pleite zu gehen und manche werden für den Rest des Lebens finanziell völlig vernichtet, weil sie sich mit geringem Einkommen in eine Unterschrift im Jugendamt tricksen liessen. Wir sollten keine Wettstreite führen, welcher unserer Bauchnabel nun der Wichtigere ist.

Im Urteil oben geht es um Kindesunterhalt und nicht um Ehegattenunterhalt: Geringes Einkommen des Pflichtigen wie so oft, Titel wurde unterschrieben und dieser Titel soll nun nach den Willen des OLG Hamm unabänderbar sein. Die Richter meinen zu glauben, ein Titel sei ein absolutes Fixum und seine Voraussetzungen seien irrelevant.

Dies ist, gelinde gesagt, krude. Nicht nur de jure, auch in der erklärten Intention von Titeln im Unterhaltsrecht. Ein Titel soll einen bestimmten Betrag vollstreckbar machen, wie uns die Figuren mit den beiden Staatsexamen erklären. Damit werde für die Unterhaltsberechtigte eine Sicherheit geschaffen, das Geld pünktlich und regelmässig zu erhalten. Nochmal: Ein Titel hat die Aufgabe, etwas vollstreckbar zu machen. Die Vollstreckbarkeit ist sein Kennzeichen und seine Aufgabe. Er hat nicht die Aufgabe, einen Geldbetrag so zu fixieren, dass er losgelöst von jeder weggefallen Grundlage grenzenlos weiterbesteht.
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RE: OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit - von p__ - 10-08-2012, 22:40

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