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UHV endet - RA will nun Auskunft
#1
Hallo,

bin neu hier, den einen oder anderen kenne ich bereits von pappa.com
Folgende Vorgeschichte:
- geschieden
- gem. Sorgerecht
- Sohn (12 Jahre) lebt bei KM
- Umgang nach Antrag meinerseits gerichtl. geregelt (wollte mich nicht weiter erpressen lassen, 10 Wochen Umgangssperre etc.)

Leider bin ich durch Insolvenz meines AG nun in ALG II gerutscht.

Jetzt zum eigentlichen Thema:
Ich hatte Schrieb vom RA im Briefkasten, dass der UHV für den Kleinen ende und er deshalb Auskunft über meine Einkünfte von 07/2011-07/2012 haben möchte. Sollte ich in diesem Zeitraum erwerbslos gewesen sein, solle ich bitte mitteilen was ich zur Beendigung meiner Arbeitslosigkeit getan hätte.

Nun ist es so, dass noch eine Beistandschaft beim JA besteht, die ( lt. JA) auch nicht bendet wurde. Dem Beistand habe ich in o.g. Zeitraum meine Bewerbungsbemühungen (ca. 20-30 monatl.) nachgewiesen. Der Umfang meiner Bemühungen wurde immer als ausreichend bestätigt.

Nun würde ich dem RA gerne folgendes schreiben:
"Sehr geehrter Rechtsverdreher,
die von Ihnen geforderten Nachweise und Belege für den benannten Zeitraum habe ich bereits nachweislich erbracht. (optional: Ich verweise daher auf § 1605 Abs. 2 BGB)

Untertänigst
GeckoMan"

Ich hatte das Ganze nämlich verbunden durch einen Umzug meiner Ex schon einmal, dass ich 5 Stellen (jeweils JA und ARGE am alten und neuen Wohnort und dem RA) meine Lohnbestätigungen einreichen sollte. Purer Terror. Würde dem auch ungern meine Bewerbungsschreiben überlassen. Am Ende zweifelt er noch an deren Layout, Ernsthaftigkeit etc.

Wie seht ihr das? Kann ich mich auf §1605 berufen? Der RA droht nämlich schon mit Auskunftsklage.
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#2
Vielleicht noch ergänzen, an welche Stelle die Nachweise erbracht wurden.

Die Alte ist angepestet, weil sie jetzt Kinderzuschlag beantragen muss, den sie vielleicht nicht bekommt, das Kind aus der eigenen Tasche finanzieren muss oder sogar selbst vor der ARGE finanziell die Hose runterlassen muss, weil sie Leistungen beantragen muss.
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#3
wenn eine beistandschaft besteht ist der ra m.w.n gar nicht befugt die ex in dieser angelegenheit zu vertreten.
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#4
(06-08-2012, 17:13)MitGlied schrieb: Vielleicht noch ergänzen, an welche Stelle die Nachweise erbracht wurden.

Die Alte ist angepestet, weil sie jetzt Kinderzuschlag beantragen muss, den sie vielleicht nicht bekommt, das Kind aus der eigenen Tasche finanzieren muss oder sogar selbst vor der ARGE finanziell die Hose runterlassen muss, weil sie Leistungen beantragen muss.

Erst mal Danke!
Die Ex ist angepestet, weil ich ihr zu den Ferien mithilfe des JA ihre "Grenzen" aufgezeigt habe. (Sie verweigerte mir die Herausgabe des Ausweises des Kleinen u.a. mit der Begründung "sie hätte ihn schliesslich bezahlt" - eine nette Mail an die KM mit dem Verweis bei event. Fragen könne sie sich gerne an mich oder xy vom JA wenden überzeugte sie dann doch Big Grin)
Da ich anständig mit Menschen (auch der Ex) umgehe, ist sie öfter mal angepestet, da ich ihren Provokationen mit schonungsloser Höflichkeit entgegne (wenn´s auch Contenance verlangt)
Meines Wissens bezieht die Ex auch ALG II (allerdings zu Unrecht, soll aber nicht mein Problem sein).

Dass ich die Nachweise beim JA (Beistand) erbracht habe, wollte ich absichtlich nicht erwähnen. Soll der RA doch KM fragen, wo ich die Nachweise erbracht haben könnte!
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#5
Die Mutter hat also einen Anwalt beauftragt und ist gleichzeitig eine Jugendamtsbeistandschaft eingegangen? Nicht erlaubt. Hat dir der Anwalt seine Vertretungsvollmacht vorgelegt?
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#6
(06-08-2012, 21:29)GeckoMan schrieb: [quote='p' pid='84216' dateline='1344274825']
Die Mutter hat also einen Anwalt beauftragt und ist gleichzeitig eine Jugendamtsbeistandschaft eingegangen? Nicht erlaubt. Hat dir der Anwalt seine Vertretungsvollmacht vorgelegt?

Du meinst § 114 FamFG ?

Nö, bzw. er schreibt:
"Sehr geehrter Herr "GeckoMan",
ich vertrete Ihren Sohn "GeckoMan junior", verteten durch die Kindesmutter, Frau "GeckoMan Ex", wie sie wissen anwaltschaftlich. ...... "GeckoMan junior" hat UHV vom JA bezogen. Wegen seines Alters entfällt zukünftig diese Unterhaltszahlung d.h. dass erneut geprüft werden muss, ob.....
blablabla"


Soll ich den RA darauf hinweisen, dass "GeckoMan junior" bereits von "jemandem anderen " vetreten wird? Wink

z.B. " Die von ihnen angeforderten Belege habe ich bereits der "GeckoMan junior Vertretung" vorgelegt. Ich verweise auf § 114 FamFG. Ich betrachte Ihr Schreiben deshalb als gegenstandslos!"

-> Bisserl heftig. Oder?


Ich befürchte allerdings, dass die Beistandschaft eh demnächst Geschichte ist, da die SB vom JA die KM anschreiben will, da sie davon ausgeht, dass bei Beauftragung eines RA eine Beistandschaft nicht mehr gewollt sei. Leider wusste die SB sofort warum ich mich nach der Beistandschaft erkundige (KM hat das bereits schon mal abgezogen) Ich konnte die SB dazu überreden, mir noch etwas Zeit einzuräumen um dem RA was Nettes zu schreiben. KM wird die dann beenden und der RA ist eh am Zug. Möchte hier nur Verwirrung und etwas Gegenwehr leisten.
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#7
wenn du dich schon der mühe unterziehen willst, ihm zu schreiben, dann weise ihn doch dezent darauf hin, dass du prüfst sein verhalten der standesvertretung der beurteilung anheim zu stellen.
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#8
Laut BGB bist Du nur alle zwei Jahre auskunftspflichtig, solange sich dein Einkommen nicht wesentlich (10%) geändert hat. Somit würde ich dem RA, auch wenn die Beistandschaft vom JA gekündigt wurde nur mitteilen, dass Du in den letzten 2 Jahren bereits Auskunft gegeben hast und er später wieder kommen soll. Er kann sich ja deinen Einkommensnachweis vom JA holen...
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#9
(06-08-2012, 19:40)p schrieb: Die Mutter hat also einen Anwalt beauftragt und ist gleichzeitig eine Jugendamtsbeistandschaft eingegangen? Nicht erlaubt.

Könnt ihr mir den entsprechende Rechtsgrundlage nennen? Ich finde nur § 114 FamFg und da steht:
Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht wenn ein Beteiligter durch das Jugendamt als Beistand vertreten ist

Also nicht, dass es verboten bzw. nicht erlaubt wäre.
Ich meine allerdings auch, dass es nicht erlaubt wäre. Hätte das gerne in der Hinterhand.
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#10
Ist doch eher ein Grund für dich die Angelegenheit weiter zu verzögern. Ich würde vor Abgabe irgendwelcher Auskünfte, bzw. vor Beantwortung zunächst einmal die Vollmacht anfordern und eine Klarstellung, wer denn nun die Interessen vertritt.

Zum Beispiel mal ganz einfach schreiben, dass ein Jugendamtsbeistand behauptet, die Interessen zu vertreten und jetzt plötzlich auch noch ein Rechtsanwalt. Da du die betreffenden Auskünfte aber nur an eine Stelle abgeben würdest, erwartest du erst mal einen Nachweis/Beleg, dass die Beistandsschaft beendet wurde.

Dann warten, bis das kommt und dann mitteilen, dass der Zeitpunkt der letzten Auskunft noch keine 2 Jahre her ist, sich keine Änderungen ergeben haben und gut is.

Vorteil: der RA musst schon wieder einen Brief mehr lesen und schreiben als nötig... für das gleiche Honorar.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist gleichzeitig eine Beistandsschaft zu haben und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nur wird man Rechtsanwalt wohl selbst bezahlen müssen, bzw. der Beistand wird seine Arbeit beenden, wenn er das mitbekommt.
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#11
(08-08-2012, 13:28)MitGlied schrieb: Ist doch eher ein Grund für dich die Angelegenheit weiter zu verzögern.
Vorteil: der RA musst schon wieder einen Brief mehr lesen und schreiben als nötig... für das gleiche Honorar.......
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist gleichzeitig eine Beistandsschaft zu haben und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nur wird man Rechtsanwalt wohl selbst bezahlen müssen, bzw. der Beistand wird seine Arbeit beenden, wenn er das mitbekommt.

Genau das ist der Grund: Sand in´s Getriebe und evtl. Kosten verursachen!

Beides gleichzeitig sei nicht erlaubt, finde ich zahlreiche Quellen.
z.B.:
Es ist nicht möglich, einen Beistand und einen Rechtsanwalt gleichzeitig für die Vertretung des selben Kindes zu bevollmächtigen.

Allerdings nicht den §.
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#12
Siehe hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Beistand...74954.html

Rechtlich scheinbar möglich. Deshalb Sand ins Getriebe streuen um Aufklärung zu verlangen, an wenn die Auskunft (nämlich,dass es erst nach Ablauf der 2 Jahre wieder Auskunft gibt) gehen soll.
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#13
ausgangspunkt ist 1712 bgb in verbindung mit den vorschriten des bgbs und der sgbs zum gesetzlichen forderungsübergangs.

Im klartext ist die beistandschaft gläubigerin der unterhaltsschuld und nur sie darf als solche auftreten.
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#14
Sorry, aber was dieser Anwalt bei "frag einen ehrlosen Rechtsverdreher" dort redet ist Schwachsinn und nur mit der üblichen, verlogenen Verdreherei als legal hinzudrehen. In der Praxis nutzt dem Herrn Anwalt die Verdreherei aber nichts. Sobald der Beistand erfährt, dass noch ein Anwalt beauftragt worden ist, fliegt die Mutter hochkant beim Beistand raus.
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#15
ist doch umso besser, wenn's nicht noch extra Porto kosten würde, einfach beiden antworten. Dann kriegt Mutti n Brief vom Beistand und der ganze Stress, den sie veranstalten will kommt wieder zu ihr zurück.
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#16
Ich würde beiden schreiben, dass du jeweils dem anderen alles erforderliche geliefert hast.
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#17
(08-08-2012, 14:38)beppo schrieb: Ich würde beiden schreiben, dass du jeweils dem anderen alles erforderliche geliefert hast.

Genau so!!!!!!

Minimaler Aufwand, maximale Wirkung!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
(08-08-2012, 14:32)MitGlied schrieb: ...., einfach beiden antworten. Dann kriegt Mutti n Brief vom Beistand und der ganze Stress, den sie veranstalten will kommt wieder zu ihr zurück.

@ MitGlied @p
So wird´s eh kommen. D
Wie bereits in #8 geschrieben, weiß der Beistand bereits Bescheid, leider konnte ich ihn nicht davon abbringen die KM anzuschreiben und zur Stellungnahme aufzufordern.

Was soll´s. Ich werde abwarten zum jetzigen Zeitpunkt gibt´s nachweislich ne Beistandschaft. Punkt!

PS: Entschuldigt, dass ich das hier so aufgebläht habe, aber derzeit wächst mir alles über den Kopf (vor allem wegen dem ALG II) und ich bin durch die Historie derzeit nervlich am Ende. Ich hab einfach "fertig" und "Sch...." dass der RA an meinen Bewerbungen und deren Ernsthaftigkeit zweifelt; fiktives Einkommen usw. Ich hier aus dem Umfeld meines Juniors weg muss um zahlen zu können etc.
Werde demnächst mal in "Meine Geschichte" anfangen.
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#19
Hallo,

Update und weitere daraus entstehende Fragen:
Ich hab bisher von der RAtte nichts mehr gehört und deshalb wie bisher meine Bemühungen beim JA nachgewiesen.
Heute 2 Schreiben des JA:
1. dass die Beistandschaft durch die KM offiziell beendet wurde und ich mich zukünftig in KU Angelegenheiten an die RAtte wenden solle. Das JA habe RAtte informiert, dass ich meine Bemühungen umfassend dargelegt habe.

2. erhalte ich meine Abschriften zurück. Man überlasse es mir die Abschriften an die RAtte weiterzuleiten
Zitat: "Es wäre evtl. angebracht, weil der RA unterstellt hatte, es würden keinerlei Bemühungen ihrerseits erfolgen, dies nur am Rande"

Ich werde beim JA mal nachfragen wie o.g. Unterstellung zustande kam und mir nochmals eine abschliessende Bestätigung für den Gesamtzeitraum erbitten (evtl. Abschrift des Schreibens JA an RA)
Habe ich ein Anrecht auf dieses Schreiben? Bzw. kann ich verhindern, dass das JA evtl. meine Anschreiben an den RA übermittelt?

Nun meine Fragen:
1. Habe ich ein Anrecht auf dieses Schreiben? Bzw. kann ich verhindern, dass das JA evtl. meine Anschreiben an den RA übermittelt?
2. Würdet ihr aktiv werden ? Ich denke wenn RAtte was will, meldet er sich. Außerdem § 1605 BGB
3. Gibt es für den Fall der Fälle, eine Möglichkeit dem RA nicht die Anschreiben übermtteln zu müssen? Ich befürchte, dass er dann an der "Ernsthaftigkeit" meiner Bewerbungen rütteln möchte (Anm. bei 30 Bewerbungen/Monat schreibt man ja nicht jedesmal eine individuelle sondern nutzt ein Grundgerüst)

Danke!
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#20
Hallo GeckoMan,

Du befindest Dich jetzt in einem Zivilverfahren nach BGB. Die gegenerishce RAtte kann und wird behaupten was sie will, das darf dir nicht an die Ehre gehen. Wenn RAtte meint, Du bewirbst dich zu wenig, na und? Das ist seine/ihre Privatmeinung, gesch.... drauf. Wenn es der RAtte nicht passt, zieht sie sowieso vor Gericht. Und beweisen musst Du dann nur dem Richter, nicht der RAtte.
Wenn die KM die Beistandschaft des Jugendamtes beendet hat, dann kommt das sowieso auf dich zu. Was jetzt an RAtten-Briefen reinflattert, das ist Vorgeplänkel. Das hat nur den Zweck, dich einzuschüchtern und weich zu klopfen. Solchen Briefen begegnet man mit stoischer Ruhe. Bereite dich auf kommende Gerichtsverhandlungen vor. Und wenn das Jugendamt tatsächlich Akten und Unterlagen an die Gegenseite weitergeben sollte (kann ich mir nicht vorstellen, immerhin hat das JA ja dir die Akten zurück gegeben), dann kündige denen gleich mal einen Schadensersatzklage an. Ich denke aber nicht, dass das Jungendamt so doof ist.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
(03-09-2012, 09:13)Austriake schrieb: Du befindest Dich jetzt in einem Zivilverfahren nach BGB. .....
Wenn die KM die Beistandschaft des Jugendamtes beendet hat, dann kommt das sowieso auf dich zu. Was jetzt an RAtten-Briefen reinflattert, das ist Vorgeplänkel. .....Und wenn das Jugendamt tatsächlich Akten und Unterlagen an die Gegenseite weitergeben sollte (kann ich mir nicht vorstellen, immerhin hat das JA ja dir die Akten zurück gegeben),
Austriake

Zuerst mal thx.
Eben mit dem Beistand telefoniert:
Das JA hat meine Bewerbungsabschriften von Juli an die RAtte weitergeleitet, da dieser dem JA unterstellte es verlasse sich auf "mündliche Beteuerungen" meinerseits. Bei weiteren Fragen könne Akteneinsicht gewährt werden, die Akte geht allerdings nicht aus dem Haus. Das JA hat mir die Bewerbungsabschriften des letzten Monats zurückgeschickt mit dem Hinweis diese gegebenenfalls an die RAtte weiterzuleiten, da die RAtte unterstellt habe ich würde mich nicht bemühen.

Das Eigenartige ist imho, dass ich von der RAtte bisher nichts mehr weiter gehört habe.
Ich werde weiter die Ruhe bewahren und der RAtte garnichts schicken, wenn man was von mir will, kann man sich melden.
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#22
Hallo Geckoman,

ich finde das Weitergeben von Bewerbungsabschriften schon höchst bedenklich; immerhin sind darin sensible persönliche Daten wie Zeugnisse etc. enthalten, die nun irgendeinen X-beliebigen Rechtsverdreher absolut gar nichts angehen. Wie ich schon geschrieben habe, beweisen muss man einem Richter, keinem Anwalt.

An deiner Stelle würde ich dem Jugendamt gegenüber mein Mißfallen ob dieses Vorgangs äussern und ankündigen, dass für den Fall, dass Dir daraus wirtschaftliche Nachteile entstehen, finanzieller Schadenersatz gefordert wird (Kopie des Schreibens an den Landrat als disziplinarischem Vogesetzten des Jugendamtes).

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
(06-09-2012, 08:24)Austriake schrieb: ich finde das Weitergeben von Bewerbungsabschriften schon höchst bedenklich; immerhin sind darin sensible persönliche Daten wie Zeugnisse etc. enthalten, die nun irgendeinen X-beliebigen Rechtsverdreher absolut gar nichts angehen. Wie ich schon geschrieben habe, beweisen muss man einem Richter, keinem Anwalt.
Austriake

Ich hatte aus o.g. Grund beim JA bereits nur die Anschreiben eingereicht. Ich überlege dem RA (falls er sich meldet) dann nur eine tabell. Übersicht zukommen zu lassen. Sollte er Zweifel äüßern, werde ich ihm einen Screenshot bzw. Kopie des Postausganges meines Mailprogrammes schicken.
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#24
(06-09-2012, 10:20)GeckoMan schrieb: Ich hatte aus o.g. Grund beim JA bereits nur die Anschreiben eingereicht. Ich überlege dem RA (falls er sich meldet) dann nur eine tabell. Übersicht zukommen zu lassen. Sollte er Zweifel äüßern, werde ich ihm einen Screenshot bzw. Kopie des Postausganges meines Mailprogrammes schicken.

@ Geckoman,

er wird sich melden, und er wird Zweifel äussern. Das ist sein Job, dafür wird er bezahlt. Und er ist parteiisch, er wird alles tun was zu deinem Nachteil und zum Vorteil der Exe ist.

Nimm das nicht persönlich, der hat privat nichts gegen Dich, vielleicht könnte man mit dem Typen sogar mal ein Bier trinken gehen.

Deshalb: freundlich im Ton bleiben, aber hart in der Sache. Der gegnerische Anwalt bekommt aus Prinzip keine Informationen. Eure Angelegenheit wird ziemlich sicher vor Gericht landen, und dann wird die Exen-RAtte aus den von Dir gelieferten Informationen schon eine Prozess-Taktik gebastelt haben, während Du unvorbereitet und überrascht dastehen - und die VErhandlung verlieren wirst. Hat die Exen-RAtte VOR der Verhandlung keine Informationen von Dir bekommen, dann kannst Du im Gerichtssaal kaltlächelnd die Kopien all deiner Bewerbungen dem Richter hinlegen- und RAtte sieht dumm aus mit seinen Mutmaßungen ob der Ernsthaftigkeit deiner Bemühungen..... und dann wird der Antrag der Exe abgeschmettert oder es wird vertagt und Du hast Zeit gewonnen.

Mt jeder Information, die Du freiwillig herausgibst, verschlechterst Du deine Position. Exen-RAtte lässt sich durch vorauseilenden Gehorsam deinerseits nicht besänftigen, glaube mir!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#25
Ich würde dem gegnerischen Anwalt einfach die Anzahl der Bewerbungen mitteilen mit dem Hinweis, dass die Originalunterlagen dem Gericht zugänglich gemacht werden können. Dann ist eine Klage der Gegenseite sogar mutwillig, was sich dann bei der Aufteilung der Prozesskosten auswirken kann.
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