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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#53
@ ibykus

jaja, das ist richtig. das ist ja auch nicht das problem.

das problem ist, dass der to einem inkompetenten anwalt "hörig" ist der von a-z alles falsch gemacht hat, was man so falsch machen kann trotz einer eigentlich guten ausgangslage.
Der to ist noch nicht so weit das zu glauben/einzusehen.

außerdem rafft der to nicht, dass er kurz davor steht sein kind zu verlieren und hat daher unendlich viel zeit und geduld.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von iglu - 08-08-2012, 20:30

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