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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#38
Also ich weiss ja nicht, aber das kommt mir doch etwas übertrieben vor.
Vor Monaten konnte ich kaum was mit ABR klagen, da man während einer laufenden Mediation nicht klagen kann und die Mediation ja auch zu fruchten schien.
Das mit der AKteneinsicht kann nicht albern sein, denn erstens hätte mein Anwalt das dann gar nicht erst versucht und zweitens ist das Wort "Nichtbeteiligter" n bisschen ... . Ich sehe das so, dass wenn ein Gutachten über die Alte vorliegt, dass man dann nicht ein halbes Jahr später noch eines braucht.
Aber das ist vielleicht Auslegung.
Lt. Einschätzung meines Anwalts ist nicht unbedingt die von Dir beschriebene Konstellation ungünstig, sondern, dass unser Sohn mit beiden Eltern anscheinend ein vertrautes Verhältnis hat. So sagte er es jedenfalls.
Die KM bekommt seit einem halben Jahr keine 10h Familienhilfe mehr, da sie jegliche Kommunikation bzw. Hilfestellung und Vermittlung seitens des JA rigoros ablehnt.
Übrigens frage ich mich, wie es sein kann, dass, falls ich auf ABR klage, die 2 Monate boykottierter Umgang MIR negativ angelastet werden können. 2 Monate sind ja nun auch keine Ewigkeit - ausser für mich.

Iglu, wie gesagt, morgen klär ich das ab und SPÄTESTENS übermorgen wird die Klage eingereicht und irgendwas wegen Umgang.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 07-08-2012, 13:02

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