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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#8
Herzlichen Dank an Euch,
folgende Infos möchte ich noch nachreichen:
Die Mutter hat vor Kurzem ihr erstes Kind (8 Jahre) an den (anderen) Vater abgegeben müssen, nachdem sie ihn geschlagen hatte. Mehrere Gutachter waren hierfür eingesetzt.
Leider habe ich das Urteil dieses Verfahrens noch nicht bekommen (der andere Vater gibt mir das Akt.KZ. aus unerklärlichen Gründen nicht, sodass mein Anwalt seit über einer Woche dabei ist, Einsicht in das Verfahren zu bekommen, um auch zu sehen, was die Gutachter, die wohl verschiedener Meinung waren, sagten.
Dies soll dann die Grundlage meiner Klage sein.
Ich denke, ich werde diese Woche noch Infos diesbzgl. bekommen, die ich dann umgehend hier mitteilen möchte.
Kurzer Nachtrag: nach dem letzten Verfahren gab es eine gemeinsame Mediation, die sie dann aber nach 4 Treffen abbrach mit den Worten: "Was soll der Scheisss denn hier bringen?"
Ich werd Euch umgehend Bescheid geben, wenn ich das Urteil des anderen Vaters habe, dies müsste noch diese Woche passieren.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 31-07-2012, 10:21

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