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Kindeswohl - Spielball des Familienrechts?
#1
Zur gefälligen Kenntnisnahme und Verwendung:

http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news
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#2
Zur gefälligen Kenntnisnahme: Bei der Überschrift habe ich mehr erwartet, als nur ein Link.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
besser?:

Offensichtlich verfügen Familiengerichte wie auch die Senate der Oberlandesgerichte ganz überwiegend nicht über den Menschenverstand, der erforderlich ist, um in Angelegenheiten das Sorgerecht oder den Umgang betreffend, das Kindeswohl fördernede Entscheidungen treffen zu können.

Das läßt sich nicht damit entschuldigen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Kindeswohl" in einer Sachdefinition zu konkretisieren unterlassen hat, sodass das "Kindeswohl" allenfalls durch die verschiedenen Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung:

Mißbrauch der elterlichen Sorge, Kindervernachlässigung und Versagen der Eltern erklärbar wird.

Väter ausgrenzenden Kreidekreismüttern wird bei der Durchsetzung ihres Alleinbesitzanspuches ein Handlungsspielraum eingeräumt, der nicht nur offensichtlich das Kindewohl gefährdet - selbst das Kindeswohl zu verletzen ist ihnen erlaubt und zieht in der Regel keine Konsequenzen nach sich.

Mangelnde Förderkompetenzen, Bindungstoleranzdefizite, bis hin zu vollkommener Erziehungsunfähigkeit werden inkauf genommen, um Väter aus der Erziehungsverantwortung hinauszudrängen.

Ganze Clans feministischer Sturmtruppen in Frauenhäusern, Jugendämtern und sonstigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe stehen bereit, um den betroffenen Kindern Arme und Beine auszureißen, wenn es darum geht, sie vom Vater wegzuzerren und den Müttern zuzuführen.

Zum Wohle des Kindes!

Deutsche Familiengerichte leisten Support oder sind hilflos.

Das ist deutscher Trennungsaltag, jedenfalls dann, wenn Väter ihre Kinder blauäugig und gutmütig dem Einflussbereich der Mütter überlassen in dem guten Glauben, der dahin gehende Rat der an den einschlägigen Gerichtsverfahren beteiligten Professionen diene dem Kindeswohl.

Haben solche Kreidekreismütter ihre Machtposition in Bezug auf die Kinder auf diese Weise gefestigt, scheuen sie nicht davor zurück, die Kinder zu beeinflussen, sie zu bedrohen, sie zu verängstigen bis hin, ihnen Gewalt anzuwendung (die dann sogar noch dem redlichen Vater unterstellt und angehängt wird).

Mit derartiger Tyrannei und Folter wird Kindern so lange das Gehirn gewaschen, bis sie von sich aus ihren Vater ablehnen.

Wenn nach allem eine fragwürdige Familienrechtsprechung nicht Willens oder nicht in der Lage ist, Kinder vor solchen Machenschaften zu schützen, stellt sich die Frage, ob nicht alternativ zur Rechtsordnung Möglichkeiten bestehen, unter Beachtung des Kindeswohls und deren Interessen deren Recht auf beide Eltern durchzusetzen.

Denn Kinder ihren Vätern zu nehmen und zu entfremden ist dem Grunde nach nichts anderes als Kidnapping.

Dabei kann es den redlichen Vätern, denen unter erlogenen Begründungen Gewaltschutzverfahren angehängt werden um sie in Bezug auf Kinder und Mütter auf Distanz zu halten und um den Umgang ausschließen zu können oder um Zeit zu gewinnen, das Kind gegen den Vater einzustellen (zu parentalisieren) einerlei sein, ob erpresserische Absichten das Motiv des Kidnapping bilden oder Hass oder Verletztheit einer Mutter.

Aus dem Gedanken des § 32 StGB heraus sollte in solchen Fällen Nothilfe erlaubt sein!

Denn zeitnahe und insoweit angemessene Entscheidungen, die ein Kind davor schützen, dass ihm der Vater genommen wird, sind bei dem der Täterin zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarium von vornherein nicht zu erwarten.

Von Familiengerichten eingeschaltete Sachverständige "lügen das Blaue vom Himmel herunter" und setzen sich nicht selten in Widerspruch zu ihren Kollegen, sodaß man vermuten könnte, die im Rahmen einer Exploration zu begutachtenden Sachverhalte stünden auf dem Wochenmmarkt zur freien Verfügung.

Das ganze Szenario erinnert an die kleist'sche Novelle vom Michael Kohlhaas.

Verbotene Selbstjustiz oder Verzicht auf Menschenrechte scheinen die Alternativen.

Wer seinem Kind hilft, macht sich strafbar!

Wer ihm Hilfe vorenthält, macht sich zum Mittäter oder zum Gehilfen des Unrechts.
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#4
dazu ein offenes Wort:

Wer nach dem Begriff 'Kindeswohl' googelt, wird Väterwiderstand.de erst am Anfang der Seite 25 finden.

Das T-FAQ erscheint überraschenderweise gar nicht.
WikiMANNIA immerhin Seite 4!
Irgendwann auch Jugendämter.com

Insgesamt eine Ausbeute, die beschämend ist.

Deshalb müssen wir bestimmte Tags (Kindeswohl, Sorgerecht, Umgang usw.) bei Google besser positionieren, was ich zu erreichen versuche, indem ich im o.geposteten Beitrag das Wort "Kindeswohl" häufiger verwendet habe.

Ihr solltet von der Kommentarfunktion Gebrauch machen und -meinetwegen mit erfundenem Realnamen- unter Verwendung des Begriffs "Kindeswohl" zwei, drei Sätze dazu schreiben und auch -soweit vorhanden- Eure Seiten verlinken.

Auf diese Weise nimmt Google uns Väter zur Kenntnis und berücksichtigt uns bei seinem Ranking angemessener. (hoffe ich!)
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#5
Der Begriff wird so inflationär gebraucht, dass es schwierig ist, damit weit nach vorne zu kommen.
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#6
... solange wir der 'anderen Seite' die Deutungshoheit überlassen!

Gerade die Unbestimmtheit eröffnet auch uns Möglichkeiten.
.
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#7
Wobei das Wort Kindeswohl immer ganz eng in Zusammenhang mit Elternwohl stehen sollte.

Beider Eltern und nicht nur dem betreuenden Elternteil.

Kindeswohl hängt so viel davon ab, dass dem Umgangselternteil genügend Geld bleibt, um nach wie vor seine Wünsche erfüllen zu können.

In ein paar Jahrenzehnten gibt es sonst kein Kindeswohl mehr, zumindest nicht in Deutschland.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
"das kindeswohl" ist eine leere worthülse, die als kampfparole und totschlagargument gegen uns in stellung gebracht wird.

Wir trennungsväter sollten diesen begriff nicht aufwerten, indem wir ihn uns zu eigen machen oder damit hausieren gehen.

Google hin oder her.
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#9
Doch!
Wir sollten 'Kindeswohl' sehr wohl in Anspruch nehmen und uns zu Eigen machen. Allerdings in unserer Auslegung.

Kindeswohl oder die Interessen des Kindes sind nun mal allerorten der Maßstab.
Es wäre mE töricht, Interpretation und Anwendung 'dem Feind' zu überlassen.
.
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#10
nein!

wir sollten lieber einen begriff sui generis prägen.
"kindeswohl" ist vergiftet und sollte nur in anführungszeichen verwendet werden.
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#11
Wie wir ihn verwenden, bringt hinsichtlich des Google-Pageranks ohnehin nichts. Er taucht auf so vielen furchtbar suchmaschinenoptimierten Seiten auf, dass man damit nie auf gute Pageranks kommt, wenn man selbst was macht. Das liegt auch an Links von aussen. Juraforum.de oder bmfsfj.de wird eben tausendmal öfter verlinkt wie z.B. väterwiderstand.de. Links von aussen tragen wesentlich zur Erhöhung des Pageranks bei.
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#12
vermutlich liegt p richtig.
Die Frage bleibt allerdings, ob und inwieweit sich das ändern oder zu unseren Gunsten wenigstens beeinflussen läßt. Denn bislang haben wir diesen - aus meiner Sicht durchaus wichtigen- Umstand wenig beachtet.

Um den Begriff Kindeswohl kommen wir nicht umhin. Da stimme ich Skipper zu. Was nutzt es, einen Begriff sui generis zu prägen, nach dem erst gar nicht gegoogelt wird?
Sicher ist es nach unseren Erfahrungen nicht verkehrt, Kindeswohl nur noch in ""-Zeichen zu verwenden. Aber auch das wird nur Insidern etwas sagen können. Wenn ich das Kindewohl erwähne, dann geschieht das ohnehin nicht ohne Kritik ggü denen, die ihre menschenrechtsverletzenden Entscheidungen damit begründen.

Ich bemerke eine gewisse Mutlosigkeit oder einen gewissen Mangel an Motivation überhaupt. Auch an mir! Zwar hatte ich ohnehin kein großes Engagement erwartet. Aber dass das Interesse, diesen Begriff besser zu platzieren, überhaupt nicht vorhanden zu sein scheint -die Kommentarfunktion ist leider ungenutzt- überrascht mich schon.

Und ich denke, wenn keine Bereitschaft vorhanden ist, sich auch an den Versuchen zu beteiligen, etwas am Grundsätzlichen zu verändern, sind und bleiben Einzelfalllösungen immer nur ein Kampf gg ständig wiederkehrende Symptome.

Mit diesem Phänomen werden wir uns künftig ohnehin mehr beschäftigen müssen, ist das "Gesetz zur Sicherung und Erleichterung des Kindeswohlhandels und zur Intensivierung der Ausgrenzung nicht verheirateter Väter" erst einmal inKraft (getreten worden) ....
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#13
Das ist keine Mutlosigkeit. Der Pagerank ist kein Wert, den man mit mehr Einsatz verehrt bekommt. Externe Links bleiben so lange selten, so lange unsere Sicht der Dinge nicht hoffähig ist. Zur Definition von Kindeswohl würde ich mal noch ein bisschen zuwarten. Zur Zeit läuft in Österreich eine Gesetzesreform, in der erstmalig "Kindeswohl" definiert werden wird: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...6#pid81476

Ich würde so eine Definition zur Grundlage einer eigenen Definition machen, weil man damit eine schwer angreifbare und sichere Basis erhält. Auf dieser Basis kann man zusätzliche eigene Vorstellungen konkretisieren. Sich selbst unter Druck zu setzen, jetzt sofort das Rad wieder mal neu zu erfinden muss nicht sein. Vor allem muss es nicht sein, sich in Negative hineinzureden, weil man nicht sofort auf Seite 1 der Suchmaschinenergebnisse steht und nicht eine geschliffene Definition aus dem Hut zaubert.

Eben hab ich mal bei Wikipedia unter "Kindeswohl" nachgesehen, weil grad über Wikipedia diskutiert wird. Das dort ist ein genauso unglaublich lächerliches Geschwurbel wie bei Sorgerecht und anderen Begriffen. Wortreiches Gelaber - Umgang mit beiden Eltern kommt trotzdem nur entfernt und indirekt drin vor. In typisch deutscher Familienweise wird damit immer ein Wunsch oder Eigenschaft an anderen Personen verbunden, weniger des Kindes selbst.
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#14
Um eine Definitin, den unbestimmten Rechtsbegriff "Kindeswohl" zu konkretisieren, geht es mir nicht.

(Ich sehe auch kein Erfordernis dazu.
Letzte Woche war ich veranlaßt, die hiesige Universitätsbibliothek der juristischen Fakultät zu besuchen und habe ein wenig in den Kommentaren zu § 1666 BGB geblättert. Es gibt in der rechtswissenschaftlichen Literatur durchaus Versuche, den Begriff unter Beachtung bestimmter Kriterien positiv zu definieren. Das scheitert meiner bescheidenen Meinung nach allerdings immer an den vielen verschiedenen Funktionen, die dem Begriff zugeordnet werden.

Der Begriff selbst ist nicht das Problem.
Jede noch so ungebildete Mutter weiss dem Grunde nach, was für ihr Kind gut ist.

Die Richter, die diesen Begriff vvh nicht beachten oder die die Umstände, auf die sie zum Wohle des Kindes abstellen müssen, nicht zu dessen Wohl berücksichtigen, sondern zum Wohle seiner Mutter, sind das Problem.

Diese Möglichkeit der "Rechtsverdrehung" verhindert keine noch so präzise Definitin, die es ohnehin nicht geben kann und nicht geben wird, jedenfalls keine Legaldefinition.
Vor Unrecht schützt keine Definiftion. Sie dient der Rechts(!)findung und bezweckt nicht den Schutz vor Unrecht. Dazu gibt es das Strafrecht!)

Mir geht es darum, das wir von den Anwendern des www mehr beachtet werden.
Idealer (utopischer) Weise müsste jedem, der nach "Deutschland" googelt, das familienfeindliche und väterdiskriminierende Unrecht auf Mausklick ins Augen springen.
Erst recht dem, der konkrete und so zentrale Begriffe, wie "Kindeswohl", abfragt.

Ich erwarte auch nicht, übermorgen mit Väterwiderstand.de den ersten Platz im Google-Ranking zu belegen.
Ich suche nach Lösungen, die uns diesem Ziel -betroffen ist ja nicht nur unsere Domain- näher bringen.

Um Ziele zu erkämpfen, muss man sich gelegentlich auch einmal anstrengen und Aufwand inkauf nehmen.
Jedenfalls dann, wenn der Kampf nicht vvh aussichtslos ist. Letzteres kann ich mit meinen Kenntnissen leider nicht beurteilen.
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#15
heute übrigens eine Verbesserung um 11 Seiten!
Hingewiesen wird nun schon auf Seite 14 auf den selben Beitrag:
"Wer verletzt das Kindeswohl?"

Zufall?
normales Auf und Ab?
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#16
Wo? Auf den Väterwiderstand-Seiten? Wikipedia? Hier?
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#17
na, auf Väterwiderstand.de
Das T-FAQ -sonst immer im Ranking gut positioniert- ist unter dem Begriff "Kindeswohl" nicht erwähnt.

Leider!
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#18
Die Schwankungen sind normal. Es gibt sogar individuelle Suchergebnisse, wenn du bei google angemeldet bist. Klickst du z.B. oft auf Wikipedia in der Trefferliste, dann wird Wikipedia auch bei allen anderen deinen Suchen bevorzugt.
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#19
(01-08-2012, 19:06)p schrieb: Die Schwankungen sind normal.
schade (ich hatte mir schon Hoffnungen gemacht) Big Grin

In diesen Dingen kennst Du Dich natürlich besser aus.
Ich dagegen muss mich auf "Versuch macht klug" beschränken.
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#20
Das Thema "Kindeswohl" ist durchaus interessant.
Auch im Hinblick auf die Bemerkung des skipper:
skipper schrieb:Doch!
Wir sollten 'Kindeswohl' sehr wohl in Anspruch nehmen und uns zu Eigen machen. Allerdings in unserer Auslegung.

Kindeswohl oder die Interessen des Kindes sind nun mal allerorten der Maßstab.
Es wäre mE töricht, Interpretation und Anwendung 'dem Feind' zu überlassen.
Wer nach dem Begriff googelt, wird fündig!

Es sind nicht Väterseiten, auf die hingewiesen wird.
Wenn doch, dann gehen sie unter im Angebot der Meinungsvielfalt.

Im Buch "Verrat am Kindeswohl" bspw. wird -soweit es Netzthema ist- nur gelegentlich widersprochen das Kindeswohl in Anspruch genommen, um es gegen Väter aufzuwerten. Natürlich funktioniert das am Besten mit Bezug zu Gewalttäigkeiten (und genauso natürlich solche von Väter ausgehenden).

Dass das Kindeswohl durch mütterliches Verschleppen der gemeinsamen Kinder, mütterliche Väterausgrenzung durch SR-Vorenthalt oder Umgangsboykott dagegen tagtäglich beschädigt wird, ist in den Köpfen der gegen Väter publizierenden Sturmtruppen scheinbar noch gar nicht angekommen.

Das "Kindeswohl" wird -auch an anderen Stellen des www- benutzt, um Unrecht gegen uns Väter zu rechtfertigen.

Auch in Bezug darauf müssten wir Väter uns viel besser organisieren.
Denn nur dann können unsere knappen Zeit-Ressourcen effektiver genutzt werden.

Sich gelegentlich in Foren zum Thema Kindeswohl zu äußert, wird unbeachtlich und ohne Sinn bleiben, solange wir damit nicht das Ranking auf den ersten Seiten belegen.

Übrigens ist es "Vätersein" gelungen, dass sein Forum anläßlich der darin geäußerten Kritik erwähnenswerte Beachtung fand.

Ich plädiere für eine Aufgabengliederung:
- Propaganda
-

- Abwehr publizistischer Angriffe auf Väterrechte
-

- Beratung und Unterstützung
-

Wenn ich bspw. so etwas lese:
sorglos schrieb:Übrigens: Heute am 3. August sind schon wieder zwei Jahre rum ohne jeden Resolutionsaktionismus unserer sogenannten Politiker.
oder
Inschöniör schrieb:Was habe ich euch gesagt?
Was haben die Drecksfuckingpolitiker getan?

Selbstjuxtiz vollstrecken!
komme ich auf den Gedanken, dass viel zu viel Potenzial sinnlos verschwendet wird und ungenutzt bleiben könnte.

http://www.kindeswohlhandel.de/index.php...urmtruppen
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#21
Hinsichtlich 'Kindeswohl' interessant und zu wenig beachtet:
EGMR, BVerfG und Gutachten der LMU gelangen zur Erkenntnis, daß entgegen der vollmundigen Meinung des BVerfG in 2003 eben nicht davon auszugehen sei, daß Mütter stets zum Wohl ihrer Kinder entschieden, handelten und Alleinsorge betrieben.

Ledigen Müttern soll weiterhin zunächst die Alleinsorge ab Zeugung/Geburt und ohne jegliche Prüfung zugesprochen werden.

Das halte ich angesichts vorgenannter Erkenntnisse für per Gesetz in Kauf genommene Kindsgefährdung.

Das wäre Punkt 2 meiner Verfassungsbeschwerde, wenn der Entwurf Gesetz werden sollte.
.
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#22
(04-08-2012, 17:07)Skipper schrieb: Das halte ich angesichts vorgenannter Erkenntnisse für per Gesetz in Kauf genommene Kindsgefährdung.

Das wäre Punkt 2 meiner Verfassungsbeschwerde, wenn der Entwurf Gesetz werden sollte.
Und du glaubst, das BVerfG würde das einsehen, zugeben und korrigieren?
Hast du vergessen, dass da auch nur Richter sitzen?
Z.B. die bekennende Radikalfeministin Susanne Baer von den Grünkernen?
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#23
Ich glaube gar nichts mehr, gebe mich auch keinen Illusionen hin.

Der Drops BVerfG>EGMR ist mit Zaunegger wohl gelutscht. Dennoch möchte ich nichts unversucht lassen, zumal die Möglichkeiten der UN-KRK noch gar nicht ausgeleuchtet sind und geplant ist, in Genf oder so Individualbeschwerde einlegen zu können.

Die Wahrscheinlichkeit halte ich für gering, daß sich an den festzementierten ideologischen Fundamenten in D grundsätzlich und schnell etwas ändern läßt. Härtestes Gestein, daß nur durch stete Tropfen zu höhlen ist.

Den Paradigmenwechsel, daß nun grundsätzlich von der Sorge beider Eltern auszugehen sei und Gründe dagegen vorzutragen seien, halte ich schon für einen Fortschritt, der sich in der Rechtsanwendung dann aber noch behaupten muß.

beppo, welche Alternativen siehst und empfiehlst Du? Wütend vor sich hinschmoren? Zyniker oder krank werden, beherzter Sprung von der Brücke...
.
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#24
Skipper schrieb:Das halte ich angesichts vorgenannter Erkenntnisse für per Gesetz in Kauf genommene Kindsgefährdung.

Das wäre Punkt 2 meiner Verfassungsbeschwerde, wenn der Entwurf Gesetz werden sollte.
Beschwerde gg Gesetz steht offen, wenn selbst, direkt und jetzt betroffen!
Mal nachlesen, was damit gemeint ist!

Solltest Du wegen des Gesetzes zum EuGHMR gehen:
EGMR schrieb:45. Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass es in Rechtssachen, die sich aus Individualbeschwerden ergeben, nicht Aufgabe des Gerichtshofs ist, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften abstrakt zu prüfen; er muss vielmehr prüfen, in welcher Weise diese Rechtsvorschriften unter den jeweiligen Umständen auf den Beschwerdeführer angewendet wurden ...

ansonsten zu Rechtsauffassung des EGMR:
Zitat:54. Der Gerichtshof ist sich darüber hinaus bewusst, dass die Lebensverhältnisse, in die Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern hineingeboren werden, unterschiedlich sind und von Beziehungen, in denen die Identität des Vaters nicht feststeht oder der Vater keine Verantwortung übernehmen will, bis hin zu Beziehungen reichen, in denen
der Vater vollständig in die Erziehung des Kindes einbezogen ist und das Kind in Lebensverhältnissen aufwächst, die praktisch nicht von denen zu unterscheiden sind, die sich auf einer intakten Ehe der Eltern gründen.

55. Der Gerichtshof erkennt an, dass es angesichts dieser unterschiedlichen Lebenssituationen nichtehelicher Kindern und in Ermangelung einer gemeinsamen Sorgeerklärung gerechtfertigt war, zum Schutz des Kindeswohls die elterliche Sorge zunächst der Mutter zuzuweisen, um sicherzustellen, dass es ab der Geburt eine Person gab, die für das Kind rechtsverbindlich handeln konnte.

Willst Du Dich mit dem EGMR über dessen Rechtsauffassung streiten, dann bietet sich vernünftigerweise die Gerichtskantine an!

Ihn im Wege einer Individualbeschwerde mit seiner eigenen Rechtsauffassung zu konfrontieren, halte ich für wenig aussichtsreich!

Wir können uns natürlich auch in diesem Thread wieder über Naturrecht als Gegenstand verfassungsrechtlicher oder menschenrechtlicher Rechtsmittelinstanzen unterhalten.
Besser es fänden sich drei, vier Väter dazu bereit, die Thematik (die dann aber ganz sicher auf ein hohes akademischen Niveau abgleiten wird) abzuarbeiten.

Mal immer wieder "nur bei Gelegenheit" angesprochen, macht kaum Sinn.
Eine Frage der Organisation eben!
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#25
(04-08-2012, 17:51)Skipper schrieb: beppo, welche Alternativen siehst und empfiehlst Du? Wütend vor sich hinschmoren? Zyniker oder krank werden, beherzter Sprung von der Brücke...

Wenn dir diese geringe Erfolgsaussicht reicht und du mit der geringeren Signalwirkung des "stetigen Tropfens" auch zufrieden bist, will ich dir das sicher nicht ausreden.
Hut ab vor jedem, der an seiner Front kämpft. Egal an welcher.

Eine bessere Idee, die ich auch noch selbst verwirklichen könnte oder wollte, habe ich auch nicht.

Ich konzentriere mich auf meine Front des direkten Rates an Hilfesuchende und freue mich über jeden, dem ich ein klein wenig gegen diese Hydra beistehen konnte.
Und wenn dabei noch neue Soldaten für unseren Kampf gewonnen werden, freue ich mich auch.
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