26-07-2012, 15:02
(26-07-2012, 13:50)tumi schrieb: Leistungen wurden schon beantragt und werden bezogen.Vermutlich ja, denn der Staat betreibt gerne Unterhaltsmaximierung um selbst Ausgaben zu sparen.
Wenn die Vereinbarung unter Mindestunterhalt liegt, und sie unterschreibt dass das in Ordnung geht, werde ich dann trotzdem zur Einkommensauskunft verpflichtet?
Bessere Chancen hast du mit einer schriftlichen Unterhaltsvereinbarung dann, wenn darin eine sachliche Begründung für die Unterschreitung des Mindestunterhalts steht. Das ist für die schwerer zu knacken und wird öfters akzeptiert (hindert sie aber rein rechtlich wohl nicht an Auskunftsforderung).
z.B.
"1. Der monatliche Barbedarf unseres [KindesXY] beträgt (gerundet) 273.- Euro bzw. kalendertäglich 9,10 Euro auf Basis des väterlichen Einkommens von (gerundet) 1600 Euro. Das Kindergeld fließt an die Mutter.
2. Unser [Kind XY] hält sich monatsdurchschnittlich an 10 Tagen beim Vater und an 20 Tagen bei der Mutter auf. Der Vater erbringt den Barunterhalt während des Aufenhalts von [Kind XY] bei sich im Haushalt durch eigene Leistung, Versorgung, Unterbringung, etc direkt gegenüber dem Kind.
3. Darüber hinaus zahlt der Vater noch monatlich zum ...Werktag 182.- Euro für 20 Betreuungstage im Haushalt der Mutter."
(26-07-2012, 13:50)tumi schrieb: Was ist z.B. mit der Miete: wenn ich ausziehe, werde ich die Wohnung kündigen. Muss ich dann die Miete für sie weiter zahlen? Muss ich das bei einer Vereinbarung mit einbeziehen?Die Mietfrage hat mit der unterhaltsfrage nix zu tun und ist strikt zu trennen - ansonsten fehlen Infos für eine Antwort.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #