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Unterhalt und Titulierung
#5
(26-07-2012, 12:55)MitGlied schrieb: Vereinbart man in einer Unterhaltsvereinbarung einen Unterhaltsbetrag, der unter dem Mindestunterhalt liegt, so wird Mutti sozialhilfemäßig meist so gestellt, dass sie den Mindestunterhalt bekäme oder es wird eine Einkommensauskunft des Unterhaltspflichtigen verlangt.

Eine Unterhaltsvereinbarung über dem Mindestsatz macht wenig Sinn beim Bezug von Sozialleistungen, da eine Anrechnung erfolgt.

Leistungen wurden schon beantragt und werden bezogen.
Wenn die Vereinbarung unter Mindestunterhalt liegt, und sie unterschreibt dass das in Ordnung geht, werde ich dann trotzdem zur Einkommensauskunft verpflichtet?
Was ist z.B. mit der Miete: wenn ich ausziehe, werde ich die Wohnung kündigen. Muss ich dann die Miete für sie weiter zahlen? Muss ich das bei einer Vereinbarung mit einbeziehen?
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Unterhalt und Titulierung - von tumi - 26-07-2012, 10:30
RE: Unterhalt und Titulierung - von mischka - 26-07-2012, 10:58
RE: Unterhalt und Titulierung - von MitGlied - 26-07-2012, 12:55
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RE: Unterhalt und Titulierung - von tumi - 27-07-2012, 11:40

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