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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#4
(22-07-2012, 04:10)Azrael1966 schrieb: Einen Anwalt hatte ich auch schon einmal eingeschaltet um den Unterhalt neu festlegen zu lassen und um eine Lohnpfändung zu verhindern, der rührte sich erst nach 2 Monaten nach der Lohnpfändung mit einer Mail ala "Sorry,..hatte keine Zeit und stimmt schon alles so, kann man nix machen"

Na hoffentlich hat er Dir auch noch eine Rechnung geschickt für seine anwaltliche Tätigkeit, die Du dann auch schön brav bezahlt hast.

Sorry, wenn ich so etwas lese, dann kommt mir der Kaffee hoch.

Wir kämpfen um einen SB weit jenseits der 950 € und dann wird so was weder torpediert von Vätern, die sich alles gefallen lassen.

Stell Dich endlich auf die Hinterbeine und such Dir einen Anwalt, der was taugt!

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Camper1955 - 22-07-2012, 07:12

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