02-11-2013, 14:40
(02-11-2013, 14:23)Ibykus schrieb: In aller Regel stellt das Gericht bei Eröffnung der Verhandlung die Feststellungen der Zivilgerichte zur Diskussion und fragt ob dagegen (insbesondere vom Angeklagten) Zweifel bestehen oder ob man dass zur Grundlage dieses Verfahrens machen kann.
Ich empfehle dann immer zu antworten: "Wenn es ihre Arbeit erleichtert und der Rechtsfindung dienlich ist, habe ich nichts dagegen."
Allerdings muss für mich dann auch schon im Vorfeld klar sein, dass ich aus einem Bestreiten keine Vorteile erreichen kann.
Warum sollte man dem Gericht diese Arbeit erleichtern?
Den familiengerichtlichen Flatulenzen lässt sich doch eigentlich nie irgendetwas entnehmen, was dem zu richtenden nützen würde.
Da steht doch eigentlich immer nur drin, was für ein erbärmlicher Lump der zu richtende ist.
Warum soll man erlauben das zum Verfahrensgegenstand im Strafprozess zu machen?
Vielleicht sollte ich mal Selbstanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen um mit dem zu erwartenden Freispruch Familienrechtlich zu belegen, dass ich nachweislich nicht in der Lage bin, den geforderten Unterhalt auf Basis des fiktiven Einkommens zu zahlen.