05-03-2018, 13:22
Der Titel für die Grosse hat zwar begrenzte Laufzeit bis 18, aber wenn sie mit 17 aus der Schule kommt und dann jobbt oder gar nichts macht (weil sie auf einen Ausbildungsplatz wartet), dann ist sie nicht mehr unterhaltsberechtigt und der Titel ist zurückzugeben oder abzuändern. Die spätere Volljährigkeit spielt dabei keine Rolle, nur für die Frage wer später ihre Rechte wahrnimmt: Sie selbst oder noch die Mutter bzw. eine damit beauftragte Beistandschaft.
Die Verteilmasse für die anderen Kinder wird wegen des wegfallenden Unterhalts von Tochter 1 damit grösser und es könnte sein, dass deswegen deren Unterhalt steigt, klar. Als Mangelfall auf jeden Fall. Als Aufstocker könnte sich die Endsumme vielleicht nicht ändern (also auch keine Titeländernung), aber der aufgestockte Betrag. Das muss mit konkreten Zahlen durchgerechnet werden.
Die Verteilmasse für die anderen Kinder wird wegen des wegfallenden Unterhalts von Tochter 1 damit grösser und es könnte sein, dass deswegen deren Unterhalt steigt, klar. Als Mangelfall auf jeden Fall. Als Aufstocker könnte sich die Endsumme vielleicht nicht ändern (also auch keine Titeländernung), aber der aufgestockte Betrag. Das muss mit konkreten Zahlen durchgerechnet werden.