16-07-2013, 14:36
Den Vortrag der Gegenseite zu meiner Mangelfallberechnung
kann ich mittlerweile ganz enspannt lesen, obwohl einem die
Haare zu Berge stehen müssten.
Alles wie gehabt. Altervorsorge (10 Euro mtl.) nicht abziehbar,
bei Mangelfall sowieso nicht.
Berufsbedingte Pauschale? Wir sind hier am OLG Hamm, da kann
er das vergessen! Wir wollen Belege sehen.
Der Pflichtige muß einen VW-Touran als Dienstwagen fahren und wenn nicht, muß er sich diesen fiktiv anrechnen lassen.
Nicht einen popeligen Kleinwagen. Haben wir doch schon vorgetragen.
Außerdem erspart er sich ja schon Unterhalt, in dem er auf
einen grösseren Dienstwagen verzichtet.
Grössere Wohnung und Wohnkosten für Umgang? Wieso das denn und warum überhaupt? Das ist ja wohl das Privatvergnügen des Pflichtigen, zahlt ja sowieso der Grundsicherungsträger.
Fahrtkosten zum Umgang? Kriegt der Pflichtige doch vom Arbeitgeber bezahlt.
Der Pflichtige erhält Zahlungen vom Grundsicherungsträger für
die Umgangswahrnehmung. Er kann frei damit disponieren. Keiner weiß, was er damit anstellt. Die Kinder haben sicher nichts davon. Her damit und zwar sofort!
Was soll es, ich hefte es mal an meine Stellungnahme zum Landessozialgericht mit an. Die sollen ruhig mal sehen, worum sich
das Familienrecht schert. Falls die sich überhaupt die Mühe machen, das zu lesen.
kann ich mittlerweile ganz enspannt lesen, obwohl einem die
Haare zu Berge stehen müssten.
Alles wie gehabt. Altervorsorge (10 Euro mtl.) nicht abziehbar,
bei Mangelfall sowieso nicht.
Berufsbedingte Pauschale? Wir sind hier am OLG Hamm, da kann
er das vergessen! Wir wollen Belege sehen.
Der Pflichtige muß einen VW-Touran als Dienstwagen fahren und wenn nicht, muß er sich diesen fiktiv anrechnen lassen.
Nicht einen popeligen Kleinwagen. Haben wir doch schon vorgetragen.
Außerdem erspart er sich ja schon Unterhalt, in dem er auf
einen grösseren Dienstwagen verzichtet.
Grössere Wohnung und Wohnkosten für Umgang? Wieso das denn und warum überhaupt? Das ist ja wohl das Privatvergnügen des Pflichtigen, zahlt ja sowieso der Grundsicherungsträger.
Fahrtkosten zum Umgang? Kriegt der Pflichtige doch vom Arbeitgeber bezahlt.
Der Pflichtige erhält Zahlungen vom Grundsicherungsträger für
die Umgangswahrnehmung. Er kann frei damit disponieren. Keiner weiß, was er damit anstellt. Die Kinder haben sicher nichts davon. Her damit und zwar sofort!
Was soll es, ich hefte es mal an meine Stellungnahme zum Landessozialgericht mit an. Die sollen ruhig mal sehen, worum sich
das Familienrecht schert. Falls die sich überhaupt die Mühe machen, das zu lesen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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