07-05-2013, 15:57
(07-05-2013, 14:53)Sixteen Tons schrieb: Wenn ich die nicht rausrücke, will sie die per Auskunftsklage einfordern.Ha, ha, laß sie mal machen.... Hatte die Gegenseite nicht bereits Akteneinsicht im SG-Verfahren? Dann könnte sie die schon kennen oder sich verschafft haben können. Das würde sich auf den Erfolg ihrer Auskunftsklage auswirken.
Beim Rest machst du dir zuviel Gedanken. Geld für deinen Haushalt ist für deinen Haushalt. Eine "Herausgabe" läuft nach den rechtlichen gleichen Regeln, wie du von ihr KU herausgegeben haben könntest. Und?
Hoffe auch, dass du den Streß bald mal durch hast.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #