29-04-2013, 21:38
Heute was Neues im Postfach. Die Gegenseite hat dem
Gericht neue Erkenntnisse mitzuteilen.
Die Gegenseite bestreitet, das es sich bei dem gezahlten
anteiligen Sozialgeld um Leistungen an die Kinder handelt.
Es sei kein Aufwandsersatz für die Umgangszeiten.
Es wäre üblich Praxis, das der Umgangselternteil das Geld
"ausgezahlt" bekommt. Da wird sogar ein Jobcenter MA als
möglicher Zeuge genannt (nicht namentlich).
Außerdem hätte ich ja auch "bezeichnenderweise" als Antragsteller den Antrag bei dem Sozialgericht gestellt.
Gut, von der Vertretetung der Bedarfsgemeinschaft weiss dieser
Anwalt wohl nicht viel. Außerdem hat er wohl in dem Beschluß vom Sozoalgericht nicht gelesen, das Antragsteller zu 1). (meine Wenigkeit), gar keinen Anspruch hat.
Gab es da nicht einmal so etwas wie "mutwillig, weil erfolglos" oder
so etwas?
Auf jeden Fall haben sich wohl Gerichtsbeschluß und die Stellungnahme der Gegenseite überschnitten,
das Datum von Beschluß und Schreiben des anderen RA weicht nur um einen Tag voneinander ab.
Gericht neue Erkenntnisse mitzuteilen.
Die Gegenseite bestreitet, das es sich bei dem gezahlten
anteiligen Sozialgeld um Leistungen an die Kinder handelt.
Es sei kein Aufwandsersatz für die Umgangszeiten.
Es wäre üblich Praxis, das der Umgangselternteil das Geld
"ausgezahlt" bekommt. Da wird sogar ein Jobcenter MA als
möglicher Zeuge genannt (nicht namentlich).
Außerdem hätte ich ja auch "bezeichnenderweise" als Antragsteller den Antrag bei dem Sozialgericht gestellt.
Gut, von der Vertretetung der Bedarfsgemeinschaft weiss dieser
Anwalt wohl nicht viel. Außerdem hat er wohl in dem Beschluß vom Sozoalgericht nicht gelesen, das Antragsteller zu 1). (meine Wenigkeit), gar keinen Anspruch hat.
Gab es da nicht einmal so etwas wie "mutwillig, weil erfolglos" oder
so etwas?
Auf jeden Fall haben sich wohl Gerichtsbeschluß und die Stellungnahme der Gegenseite überschnitten,
das Datum von Beschluß und Schreiben des anderen RA weicht nur um einen Tag voneinander ab.