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Unterhaltsverhandlung naht...
(07-11-2013, 13:22)Austriake schrieb: und ich werde immer wieder die Einleitung der PrivatInso blockieren, indem ich dem Gericht regelmässig bestätige dass noch nicht alle Versuche zur aussergerichtlichen Einigung beendet sind....

Wie subtil. Habe das Thema heute noch mit meinem Anwalt
besprochen. Kann im Prinzip alle Ansprüche abtreten. Wird voraussichtlich keiner von mir verlangen, eine offensichtlich fruchtlose Vollstreckung zu
betreiben. An der Ex bleibt dann alles hängen. Schadenfreude habe
ich dabei irgendwie nicht, obwohl ich Gründe genug hätte...
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Das Verfahren ist jetzt fast abgeschlossen.
Gegenseite zur heutigen mündlichen Güteverhandlung am Amtsgericht nicht erschienen.
Der Witz: Ich auch nicht, hatte mir erst für morgen einen
Kreuz ins Kalender gemacht.
Aber mein Anwalt hat dann Versäumnisurteil beantragt und
es wurde dann so beschlossen, wie im VKH-Beschluß (siehe oben) zu lesen war.
Auf die Urteilsbegründung bin ich gespannt.
Mein Anwalt meinte, die Begründung wäre kaum verständlich gewesen.
Er war auch etwas enttäuscht, weil die Gegenseite fehlte, so konnte das Thema Überzahlung/Rückforderungsanspruch nicht aufgegriffen werden.

Fakt ist, das ich auch mit neuem Titel dem Jobcenter erhalten
bleibe.
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Es sollte noch erwähnt werden, das der Beschluß erst
4 Wochen nach Verkündung rechtskräftig wird.
Mutter und Kinder bekommen also auch in diesem Jahr noch
etwas Weihnachtsgeld.
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Gerade ist der Abänderungsbeschluß zu Unterhaltsklage
eingetrudelt. Insgesamt sind "nur" noch 900 statt bisher 1221 Euro ab
2014 zu zahlen (Beschluß wird erst im nächsten Monat rechtskräftig).
Es wird auch auf die rückwirkende Überzahlung Bezug genommen, also die bisherigen Zahlungen heruntergerechnet.

Urteilsgründe gibt es keine. Vielleicht schenkt man sich das
bei einem Säumnisurteil.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Was heißt, "easy durchging"? Die Klage ist von 02/2012,
das sind fast 2 Jahre und das OLG mußte auch 2x draufgucken.
Das sind in der Zeit 7080 Euro "Mehrleistung" an Unterhalt gewesen,
die man jetzt in den Schornstein schreiben kann.
Das KM die Kosten des Rechtsstreits tragen muß, tröstet wenig.

Dann nicht mal eine Begründung. Da hätte man ja wenigstens
vom PKH-Beschluß abschreiben können.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Der Grund liegt wohl vornehmlich darin, das
auch der minderbegabteste Rechenkünster erkennen
kann, das der Pflichtige bei Unterhalt nach DDT für fünf Kinder +
Umgangswahrnehmung bei Einkommen leicht unter der
betragsmäßig definierten "Armutsgrenze" quasi vollautomatisch in die Grundsicherung stürzt. Das ich dafür bereits Sozialleistungen erhalte, ist ja Gegenstand des Verfahrens gewesen. Die Schieflange muß
sogar einem Laien quasi ins Auge springen.

Ich weiß aber, das dies auch ganz anders ausgehen kann.
In einem inzwischen geschlossenen Forum von familienanwaelte-dav
zu Unterhaltsfragen berichtete ein Vater, der Richter am brandenburgischen Familiengericht herrschte ihn im Verfahren
laut an: "Wenn Sie kein Geld für den Umgang haben, dann gibt
es eben keinen!".
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Nachdem ich mich über ganze 2 1/2 Monate Ruhe
an der Unterhaltsfront freuen durfte, scheint es hier wieder
mächtig zu brodeln.

Scheinbar darf ich wieder einmal der Sündenbock für eine gescheiterte mittelfristige Finanzplanung sein.

Am Wochenende wurde ich mit der kurzen Mitteilung kurzzeitig aufgescheucht, ich hätte zu wenig Kindesunterhalt überwiesen.

Heute erreichte mich eine SMS dazu:

"Ich hatte dir doch auf die Mailbox gesprochen. Du solltest dich melden. Wieso hast du nur 901 Euro überwiesen?????? Es müssten 950 Euro sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!" (Menge der Satzzeichen in etwa korrekt wiedergegeben)

Es ergab sich dann ein kurzer Dialog auf dem Short-Message-Service.
Ich teilte kurz mit, das lt. Versäumnisbeschluß v. soundsovielten 901 Euro
in der Summe zu zahlen sind.
Nee, das wäre nicht so, ich müsste 950 Euro zahlen, daran habe sich nichts geändert. Außerdem solle ich jetzt die Jahrespauschale für den Förderverein der Musikschule der Kinder bezahlen. Das ist zufällig in etwa der Differenzbetrag zwischen 901 und 950 Euro.
Ich erkundigte mich erst einmal, wann der überhaupt fällig wäre. Im März?
Na dann ist ja noch reichlich Zeit.
Daraufhin kommt dann mehr oder weniger Gezeter, das es ihr reicht und ich von ihrem Anwalt hören werde.
Zur Bekräftigung wird noch mal vermittelt, das ich ihren Anwalt nicht nur akustisch, sondern auch postalisch vernehmen werde.
Ich hatte dann keine Lust mehr, meine Zeit mit dieser Unterhaltung zu verplempern und wechselte die SIM-Karte meines Handys.

Mittlerweile bin ich in solchen Angelegenheiten doch viel entspannter geworden und schon ganz neugierig, was mir der Anwalt wohl schreiben mag?

Vor allem frage ich mich, ob eben jener Anwalt überhaupt noch
grossen Willen hat, eine geschlachtete Kuh wie mich wiederzubeleben.
Schliesslich hatte der Jurist in der vorangegangenen Klage, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil seiner lang anhaltenden Bemühungen über PKH abdecken können.
Aber wenn der es nicht macht, tut es ein anderer, es gibt ja genug davon, die guten Willens und Glaubens sind, das sie etwas verdienen können.

Da fällt mir ein, das ich mit meiner Ex noch gar nicht darüber gesprochen habe, wie denn die Rückführung des zuviel gezahlten
Unterhalts von 2012 bis Ende 2013 an mich vonstatten gehen soll.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(12-02-2014, 00:26)raid schrieb: Dein letztes Hemd für deine Kinder zu geben ist ok, aber wenn Du nackt durch die Gegen rennen musst, werden sie sich für dich trotz evtl. Topfigur schämen und ggf. nicht mehr zu dir wollen.

Das ist ein schon eine deutliche Übersteigerung eines Sachverhaltes.
Es liegt m. E. doch auf der Hand, das solche Forderungen nach weiteren Leistungen wie Beiträge für die Musikschule erst einmal ganz andere notleidende Posten in der Haushaltsführung kompensieren sollen.

Die Ex ist zugegebenermaßen finanziell auf Kante genäht. Leider hat sie aber auch kein glückliches Händchen im Umgang mit Geld. Jedes Engagement diesbezüglich ist wie Feuer mit Benzin löschen und da bin ich auch sehr zurückhaltend geworden. Wahrscheinlich muß ich mir dafür am Wochende von meinen Kindern anhören, was ich doch für ein widerlicher Geizknopf bin. Das die Kinder Mangel leiden und Freizeitaktivitäten einschränken müssen, nur damit es mir besser geht.
Es ist egal was ich mache oder unterlasse. Ich werde in diesem Teil der
Familie immer der Sündenbock sein. Das kenne ich aus meiner eigenen Kindheit. Wichtig ist, das man seinen eigenen Prinzipien treu bleibt und sich da emotional nicht verausgaben lässt.

Mein Großvater mütterlicherseits war Bergmann in Schlesien und hatte einen Knochenjob. Am Mittagstisch bekam er immer als erster zu essen und erst wenn er satt war, durften Mutter und die Kinder ran. Der Vater war Ernährer der Familie und daher war es wichtig, seine (Arbeits)Kraft zu erhalten. Wenn er ausfiel, z. B. krank wurde, war das für die Familie existenzbedrohend. Das Prinzip hat sich aus meiner Perspektive bis heute nicht geändert. Wenn ich nicht auch an mich denke, wird über kurz oder lang niemand etwas davon haben, der von mir abhängig ist.
Im Gegensatz zu damals ist das den Abhängigen aber nicht mehr zu vermitteln.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Bei diesen Exendialogen frage ich mich immer, wieso ihr euch das antut. Lasst sie doch ihr Handy abwetzen. Die Ehre und Kosten einer Antwort sind diese Personen nicht würdig. Da man ja sowieso der Böse ist, kann man das Geblubber irrelevanter Leute auch ignorieren.

(12-02-2014, 00:00)Sixteen Tons schrieb: Außerdem solle ich jetzt die Jahrespauschale für den Förderverein der Musikschule der Kinder bezahlen.

Für Mehr- und Sonderbedarf stehen immer beide Eltern gleichverpflichtet in der Verantwortung. Die allergrösste Frechheit ist es, wenn jemand der selber nichts zahlt dem anderen vorwirft, nichts zu zahlen.

"Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?"
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(12-02-2014, 10:10)p schrieb: Bei diesen Exendialogen frage ich mich immer, wieso ihr euch das antut. Lasst sie doch ihr Handy abwetzen.

Gut, das du das ansprichst. Ich denke, das komplette Ignorieren ist bei mir in der Tat noch ausbaufähig. Meine Toleranzschwelle ist aber schon viel weiter unten als bisher. Leider vergesse ich gelegentlich, das ich Rationalität nicht der Exe rüberbringen kann.

Eigentlich sollte es ja bei uns Gespräche um ein Betreuungskonzept für die Kinder geben. Das wurde aber wieder abgeblasen. Die Ex ist
kurzfristig erkrankt. Es scheint, als wäre ihr der berufliche Einstieg nach ein paar Tagen in der erlebten Praxis jetzt nicht mehr ganz so wichtig. Soll sich der Ex doch dafür umso mehr dafür anstrengen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Also so langsam blicke ich da nicht mehr durch, was sich
da im Hause der Kinder tut.

Die Mutter hat eine schulische Nachhilfe zu Mondpreisen angeheuert. Zu diesen Stundensätzen eines ausgesuchten Pädagogen könnte man locker 5 Studenten beschäftigen. Habe kurz überschlagen, das der Spaß etwa
300 Euro im Monat kosten wird.Die schulischen Leistungen der Nachgeholfenen sind allerdings alles andere als schlecht, zwei Hauptfächer laufen allerdings wackelig. Ob man da aber mit
Kanonen auf Spatzen schiessen muß..mich hat keiner gefragt.

Ansonsten vernahm ich nur "du bist verpflichtet" und "du mußt".
Also das Betreuungskonzept sieht also in etwa so aus, das ich mich
den beruflichen Belangen meiner Ex unterzuordnen habe und in etwa jederzeit für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen soll. Also eigene arbeitsvertragliche Pflichten, Barunterhaltspflicht und eigenes Privatleben: Völlig irrelevant. Genaues Diktat mit Fahrdiensten, abendlicher Kinderbetreuung, Krankschreibung mit Kind etc., alles auf "Zuruf", folgt noch. Ich kann mir sogar aussuchen, ob ich es von ihr oder von ihrem Anwalt bekomme.
Die Mutter ist nach ihrem beruflich glücklichen Start (trotz temporärem Ausfall wg. Krankheit) vor ein paar Wochen völlig euphorisch. Diese "Euphorie" kenne ich allerdings auch schon aus anderen beruflichen "Projekten" , die allesamt nichts geworden sind. So wie ich das sehe, wird die Mutter jetzt schon genötigt, Überstunden ohne Ende zu schieben. Sie macht einen entsprechend erschöpften Eindruck. Sie empfindet die unentgeltliche Mehrbelastung selber allerdings als Anerkennung.
Erfreulicherweise klappt das mit den Kindern alles noch ganz gut.

Bleibt also abzuwarten, ob ich demnächst eine Schadensersatzklage am Hals habe, weil ich meiner Ex die Berufsausübung erschwert oder sogar unmöglich gemacht habe. Und dann bleibt abzuwarten, mit welchem Ergebnis man einem nackten Mann in die Tasche greift.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Also Ex hätte jetzt ganz gerne, das ich die Hälfte der Kosten für den von ihr ausgesuchten und zertifizierten Nachhilfe-Pädagogen bezahle.

Das wäre ja schliesslich Sonderbedarf und nicht in dem normalen KU enthalten. Leider bin ich aber nicht mehr leistungsfähig und ich bin auch nicht gefragt worden, ob man denn bei den bescheidenen Verhältnissen
gleich eine Koryphäe unter den Nachhilfekräften zu exorbitanten
Stundensätzen beschäftigen muß. "Ich muß dich gar nichts fragen." bekam ich zur Antwort. Es gebe eben nur diesen Lehrer und keine Alternativen.Huh
Es hat den Anschein, als ob die Mutter auch gar keine Alternativen
in Betracht ziehen möchte. Ein von der Schule angebotener Nachhilfeunterricht (zu moderaten Preisen) käme jedenfalls nicht in Frage.
Außerdem müsste ich ja jetzt im Geld schwimmen, weil ich ja seit neulich weniger Unterhalt bezahlen muß.
Den Erklärungsversuch, das mir das Jobcenter einen Teil der Barmittel für die Zeit vor der Unterhaltsabänderung ersetzt hat und die
Voraussetzungen hierzu nicht mehr vorliegen, habe ich schnell aufgegeben.

Gnädigerweise habe ich noch eine kurze Gnadenfrist bekommen, meine
Weigerungshaltung zu überdenken, bevor die Lage, so die Mutter, "eskaliert." Unter diesen Prämissen steigert das meine Bereitschaft zu
einer finanziellen Kooperation natürlich enorm.Dodgy
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Und sie denkt echt, sie könne jetzt Sonderbedarf aus dir rauspressen, nachdem kürzlich deine UH-Pflichten gesenkt wurden?
Wie doof kann man denn eigentlich sein?

Okay, falsche Frage - ich ziehe sie zurück, sonst kommt noch jemand und will es mir beweisen... *lol*
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(07-03-2014, 20:30)Jessy schrieb: Und sie denkt echt, sie könne jetzt Sonderbedarf aus dir rauspressen, nachdem kürzlich deine UH-Pflichten gesenkt wurden?
Wie doof kann man denn eigentlich sein?

Ich bin halt eben immer die erste Adresse, wenn es um Kohle geht.
Da wird natürlich Druck aufgebaut, ansonsten ist der Papa eben
ein Geizknopf, dem die Bildung seines Kindes scheißegal ist.

Ich habe ihr heute mitgeteilt, sie möchte doch bitte einen Antrag auf
Lernförderung beim JC stellen. Wenn es neben, dem angeheuerten
Nachhilfecrack keine Alternativen gibt, so wie die Mutter das darstellt,
ist die von ihr ausgesuchte Nachhilfe dann ja gesichert.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...159084.php

Aber da muß man ja wieder Formulare ausfüllen, das ist ja viel
schwieriger, als den Alten zu erpressen, ein paar Ocken aus seinem
Regelsatz locker zu machen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(07-03-2014, 00:56)Sixteen Tons schrieb: Also Ex hätte jetzt ganz gerne, das ich die Hälfte der Kosten für den von ihr ausgesuchten und zertifizierten Nachhilfe-Pädagogen bezahle.

Das wäre ja schliesslich Sonderbedarf und nicht in dem normalen KU enthalten.
Dann hat sie sicher ihrer "Bitte" eine vollständige Auskunft über ihre Einkommen und Vermögenslage auf dem üblichen Jugendamtsformular beigefügt. Angel ich weiß, man träumt vergeblich Big Grin

(08-03-2014, 01:36)Sixteen Tons schrieb: Aber da muß man ja wieder Formulare ausfüllen, das ist ja viel
schwieriger, als den Alten zu erpressen, ein paar Ocken aus seinem
Regelsatz locker zu machen.
So siehts aus.

Biete ihr doch an, den Antrag schon mal formlos für sie beim JC einzureichen.
Das höchste der Gefühle wäre dann, ihr eine rein private "Belobigungsprämie" in Aussicht zu stellen, wenn sich durch ihre dankenswerten Bemühungen die Noten der Kids tatsächlich verbessert haben (in nem Jahr, natürlich bitte belegt). Smile
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Ich nochmal...

Also im Moment steht bei mir unterhaltstechnisch keine Veränderung an und der neue, bzw. geänderte Titel hat
jüngst den 1. Geburtstag gefeiert. Ich möchte allerdings schon mal gewappnet sein. Eine meiner Töchter ist auch vor kurzem sechs Jahre alt geworden. Wäre das eine solche Veränderung der Verhältnisse, das eine Auskunft zu meinen Einkünften vor Ablauf der 2-Jahresfrist gerechtfertigt wäre?
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Nein. Der Geburtstag beeinflußt ja nicht dein Einkommen, sondern nur den Bedarf.
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Danke für die Info, Beppo. Dann habe ich ja noch etwas Zeit.
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Und wieder grüßt das Murmeltier. Amtsgericht will mal wieder Belege haben für mir gewährte VKH aus 09/2013.
Wieder ein wohlverdienter Feierabend mit Papierkram vernichtet. *seufz*
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Das Verfahren ist doch rum? Warum will das Amtsgericht nochmal Belege für etwas, das es selbst genehmigt hat?
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Weil sie das 4 Jahre lang dürfen und dann noch 4 Jahre lang kassieren können, falls sie das Vorhandensein von Einkommen oder Vermögen feststellen.

Einige Gerichte bzw. einige Rechtspfleger sind da hartnäckig. Mich haben sie von 2003 bis 2016 verfolgt. Verfahren vor 4 Gerichten. Besonders hartnäckig ein Gericht im Bereich der FnL. Die konnten sich nicht vorstellen, dass ein Wessi mit Einkommen diese Hilfe beanspruchen darf. Zwei Gerichte haben nicht weiter nachgefragt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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Ach so, es geht nicht um das Verfahren, sondern um den Nachweis der Bedürftigkeit. Ja, das geht vier Jahre lang. Haben sie bei mir auch exzessiv gemacht. Die Aufforderung, wieder mal Einkommen & Co nachzuweisen kamen gegen Ende sogar im Dreimonatsrythmus. Es gibt offenbar keine Grenze für Zahl und Abstand der Auskunftspflichtsvorgänge.
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Ich hatte ja gerade erst 'ne Prüfung im Frühjahr, wenn ich mich recht erinnere wg. des Scheidungsverfahrens 2012 und ein Jahr später hatte ich ja noch die Unterhaltsklage am Laufen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Beide Verfahren bei dem selben Gericht? Hatte ich in einem Fall auch. Da hat es wider Erwarten gereicht, den zweiten Rechtspfleger anzurufen und ihm das andere Aktenzeichen und Sachbearbeiter durchzugeben. Der hat sich da in Verbindung gesetzt und mich in Ruhe gelassen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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Ich gebe das mal meinem Anwalt. Der Gesetzgeber hat ja geregelt, daß sich der letzte zuständige
Prozessbevollmächtigte darum zu kümmern hat. Und das ohne besondere Vergütung. Big Grin
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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