10-08-2012, 09:38
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe gestern mit einem Freund (selber ehemals Betroffener) gesprochen. Er meinte, er würde die Beschwerde - so haarsträubend die Ablehnung auch ist - eher nicht abschicken. Er meint, selbst wenn ich Recht bekäme und ein Ordnungsgeld durchgedrückt würde, könnte sich mein Engagement negativ im Gutachten auswirken. Nach dem Motto: "Der Vater ist ein Querulant". Er meinte, ich solle vorher beim Gutachter anfragen, was er dazu meint.
Was sagt ihr dazu?
Ich habe gestern mit einem Freund (selber ehemals Betroffener) gesprochen. Er meinte, er würde die Beschwerde - so haarsträubend die Ablehnung auch ist - eher nicht abschicken. Er meint, selbst wenn ich Recht bekäme und ein Ordnungsgeld durchgedrückt würde, könnte sich mein Engagement negativ im Gutachten auswirken. Nach dem Motto: "Der Vater ist ein Querulant". Er meinte, ich solle vorher beim Gutachter anfragen, was er dazu meint.
Was sagt ihr dazu?