02-07-2012, 07:08
Zitat:Nun teilte das JA ihm mit, dass kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt würde, da man diesen aufrechnet, wenn ein Kind bei der Mutter sei und das Andere beim Vater.
Das ist mal wieder absoluter JA-Blödsinn!
Die sollten einfach mal ins Gesetz schauen. Da steht nirgendwo als Ansrpuchvoraussetzung, dass alle Kinder in einem Haushalt leben müssen.
Abgesehen davon müssten die selbst beim JA wissen, dass sich Kindesunterhalt niemal gegeneinander aufrechnet. Da es sich jeweils um einen eigenständigen Anspruch des Kindes handelt und nicht der Eltern gegeneinander. Das Selbe gilt für den UV.
Zitat:Er soll jetzt Unterhalt an Mammi zahlen !
Das Problem hab ich oben ja schon angerissen. Er zahlt nicht an Mami, sondern an sein Kind. Mami ist nur die Vermögensverwalterin.
Falls er leistungsfähig ist wird er wohl kaum darum herumkommen.
Das Wohneigentum erhöht dabei zusätzlich noch sein unterhaltsrechtliches Einkommen.
Das ist wieder mal so eine Situation, die die ganze Schieflast des deutschenFamilienrechts aufzeigt.
Was soll man da raten?
Der Vater ist hier voll der gear......!
Er muss, wenn er es behalten will, ein Haus abbezahlen. Er muss für ein Kind sorgen, das bei ihm lebt und zusätzlich noch Unterhalt für das Kind zahlen, dass nun bei der Mutter lebt.
Den Unterhaltsvorschuss wird er jedoch weiterhin bekommen, sofern die zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen noch bestehen.
Rückwirkend kann Unterhalt grundsätzlich nicht gefordert werden. Ansprüche laufen nur ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Plichtigen auf.