05-06-2012, 12:30
Ja ich weiß.
Diese richterliche Anmaßung einer Gesetzgebungsfunktion und institutioneller Gesetzesverstoß hat ja auch schon vor Jahrzehnten Eingang in die Düsseldorfer Tabelle gefunden.
Es bleibt trotzdem ein Gesetzesverstoß und sollte als Solcher auch angeprangert und nicht durch Anerkennung gewürdigt werden.
Diese richterliche Anmaßung einer Gesetzgebungsfunktion und institutioneller Gesetzesverstoß hat ja auch schon vor Jahrzehnten Eingang in die Düsseldorfer Tabelle gefunden.
Es bleibt trotzdem ein Gesetzesverstoß und sollte als Solcher auch angeprangert und nicht durch Anerkennung gewürdigt werden.