(04-06-2012, 12:40)Camper1955 schrieb: Warum hat er bei 1.000 € KU nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht bestanden?
Quatsch! Er konnte auf gar nichts bestehen, das gab auch vor fünf Jahren kein §1626a BGB her. Insoweit sind sämtliche weitere Gedanken hierzu für die Wurst.
Wenn der Lütte (Antragsteller) Staatsbürger des Rechtsexportschlagerlandes D ist, und sein Papi (Antragsgegner) hier lebt, so meine ich mal gelesen zu haben, ist auch in diesem Rechtsexportschlagerland der Gerichtsstandort.
Warum der Vater seinen Sohn nicht hat sehen können oder dürfen weiß ich nicht, aber die grundgütige Mutter hat in Hamburg einen Zweitwohnsitz.
Grundsätzlich aber finde ich die Bohlen-Story um die "Knete für´s Kind" sehr gut. Soll jeder Mann nur wissen wie teuer es auch für ihn werden kann ein Kind zu zeugen und wie erpressbar er sich mit der Zeugung selber macht.
Den kürzlich noch publizierten Fall 10 UF 220/10 wollte noch kaum jemand lesen und wem ich den Beitrag dazu vorlas konnte es nicht fassen. Aber nu, aber. Und nicht zu vergessen, die vielen grundgütigen Muddis, die jetzt ihre Messer wetzen. Da steigt die Stimmung!
Kopf hoch Männer, ist alles für (dann mal ganz besonders) euer Kind!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)