04-06-2012, 12:40
(04-06-2012, 11:55)Hagen von Tronje schrieb: Jetzt zu sagen, dass sich der Bohlen die Raten locker leisten kann, ist aber keine Rechtfertigung für den "Betrug", dass es sich bei den vermeintlichen Mietzahlungen eigentlich um ewige Tilgungsraten handelt.
Warum hat er bei 1.000 € KU nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht bestanden?
Wenn er alternativ dazu kein gemeinsames Sorgerecht, aber auch nur Mindestunterhalt angeboten hätte, dann wäre Frau Küster wohl sehr schnell eingegnickt.
Dann hätte er ein aktives Mitspracherecht. Sowohl was den Aufenthalt, als auch was die Bildung betrifft.
Hier hat man einfach das Gefühl, Herr B. wollte sich mit 1.000 € + privater Krankenversicherung frei kaufen.
Nun ist es anders gekommen, als er gedacht hat.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.