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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele??
#8
(24-05-2012, 12:51)Eifelaner schrieb: ... die jetzige Ehefrau ihren Bedarf selbst decken...

Aus meiner Sicht ist hier zu ergänzen, dass der Bedarf sich aus den ehelichen Lebensverhältnissen ergibt. Bei ungleichem Einkommen der Partner ergibt sich im Rahmen des gemeinsamen Wirtschaftens dann ja auch der tatsächliche Ausgleich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nachrichten in diesem Thema
wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Hunter110 - 23-05-2012, 18:33
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von wackelpudding - 24-05-2012, 13:08

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