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Was hat der Vergleich für einen Wert?
#15
(21-05-2012, 21:09)beppo schrieb: Unterhaltsforderungen dürfen nicht gegeneinander verrechnet werden.
Solche formellen Lappalien haben für die Justiz eine viel größeres Bedeutung als z.B. die Sicherstellung von Umgang zwischen Vater und Kind.

Solange man sich vernünftig unterhalten kann, kann man natürlich vereinbaren und verrechnen was man will aber sobald eine Partei einen Juristen dabei haben möchte, muss man diese Blödsinn machen.
Gegen Forderungen aus Unterhaltsansprüchen kann m.W. zeitlich begrenzt aufgerechnet werden.
Stehen sich Unterhaltsforderungen als Haupt- und Gegenforderungen -wie oben- gegenüber, müsste die Aufrechnung ohne Probleme möglich sein.

Wenn mein Unterhaltsgläubiger, gegen den ich selber durchsetzbare und fällige Unterhaltsansprüche habe, Unterhaltsforderungen geltend macht, kann ich doch mit meiner Unterhaltsforderung aufrechnen Huh

Er schreibt mir: überweis mir den fälligen Unterhalt i.H.v. 1000 €
Ich überweise 700 € und erkläre die Aufrechnung mit meiner Unterhaltsforderung i.H.v. 300 €.

Dann ist hinsichtlich seiner und meiner Unterhaltsforderung Erfüllung eingetreten.
Wo steht, dass das nicht zulässig ist?

Dazu brauche ich weder einen Rechtsanwalt noch sonst einen Juristen.
Und wenn die Hauptforderung durch einen Juristen eingefordert wird - was sollte sich dadurch ändern?
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RE: Was hat der Vergleich für einen Wert? - von Ibykus - 21-05-2012, 13:49
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