20-05-2012, 21:20
Hier der Beschluss: (es gibt auch ein Urteil, aber das kommt fast auf das Gleiche hinaus):
Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre
D. Verurteilte hat jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht unverzüglich mitzuteilen
D. Verurteilte wird angewiesen, künftig ihren Unterhaltspflichten hinsichtlich der Kinder......nach besten Kräften nachzukommen und diesbezüglich monatlich insgesamt mindestens 200,00 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse beim Landratsamt ..........zu zahlen. Durch diese Weisung werden eventuelle höhere familienrechtlichen Ansprüche nicht berührt und soll keine Abänderung bestehender familienrechtlicher Unterhaltstitel erfolgen.
gez. Richter
Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre
D. Verurteilte hat jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht unverzüglich mitzuteilen
D. Verurteilte wird angewiesen, künftig ihren Unterhaltspflichten hinsichtlich der Kinder......nach besten Kräften nachzukommen und diesbezüglich monatlich insgesamt mindestens 200,00 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse beim Landratsamt ..........zu zahlen. Durch diese Weisung werden eventuelle höhere familienrechtlichen Ansprüche nicht berührt und soll keine Abänderung bestehender familienrechtlicher Unterhaltstitel erfolgen.
gez. Richter