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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#47
@gleichgesinnter
Falls es zu einem Strafverfahren kommt, wird ein emotional geladener Richter mir einen Ordnungsgong erteilen wollen. Davon gehe ich aus. Ich denke, dass deutsches Recht in der nächsten Instanz gesprochen wird. Mich wundert es, dass keine Pfändung erfolgte und auf die Hausdurchsuchung warte ich auch.
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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von Leutnant Dino - 23-05-2012, 07:43

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