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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#37
(22-05-2012, 04:44)Armer Tropf schrieb: @Clint Eastwood: Maximal bis zum 12. Lebensjahr, aber auch maximal nur 6 Jahre lang. Dann entzieht sich der Staat seiner Verantwortung. Sauerei.

Stimmt doch gar nicht. Dann gibt es halt (ergänzendes) ALG II, wenn der Betreuungselternteil und ein(e) eventuell vorhandene® Next zu wenig Einkommen haben, um das Kind durchzufüttern.

Warum soll der Steuerzahler für das Kind aufkommen, wenn die BG über ein Einkommen verfügt, dass es für das eigene und auch für das Existenzminimum des Kindes ausreicht?

Ich würde sogar schon den UHV einstellen, sobald eine BG zustande gekommen ist, nicht erst bei der Heirat von Eltern- und Stiefelternteil.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt gehört meinem Dafürhalten nach auch jeglicher EU/TU/BU gesetzlich versagt und nicht erst nach 2 - 3 Jahren, wie das Familienrecht immer noch urteilt.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von Camper1955 - 22-05-2012, 06:34

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