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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#17
Nach deren Berechnung ist ja schon mal klar das es sich um den Mindestunterhalt dreht. Ich will halt nicht noch Betreuungsunterhalt für die Exe zahlen müssen und einen Ausweg für einen Notfall einrichten das ich keine teure Abänderungsklage einreichen muss. Gut wäre auch noch das ich nicht rückwirkend die 225 zahlen muss sondern nur die 133 die ich bis auf einen Monat immer gezahlt habe. Bin ja erst seit 1.5 wirklich Leistungsfähig wegen Untermieterin.

Werde auch versuchen den Titel als Kopie und nicht unterschrieben erstmal mit nach Hause zu nehmen. Wird bestimmt nicht gefallen. Können die mir aber ja wohl nicht verbieten mir so eine wichtige Urkunde mal durch den Kopf gehen zu lassen. Sollten die mir krumm kommen oder wieder dämliche Kommentare kommen, verlasse ich halt die Diensträume und verlange schriftlich das eine neutrale, unvoreingenommen Person den Titel beurkundet und nicht die Beiständin der KM.
Mal sehen wie die auf eine Befristung mit Anschluss der Titulierung bei Ablauf der Frist reagiert.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Absurdistan - 12-05-2012, 16:10

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