Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#8
Update zur Diff von H4 und Aufstockung.

Es laufen Mittel durch, die nicht wirklich frei verfügbar sind.

Die Diff zu H4 ist 230 € Freibetrag
- für Erwerbstätige,
- mit Kind (auch zeitweilig) im Haushalt und
- Brutto hier zw 1500 und 2200 €.

Unter 1500 Brutto sinkt der Freibetrag, erst über etwa 2200 € endet die Bedürftigkeit in diesem Fall und die verfügbaren Mittel steigen dann mit dem Einkommen. Mit anderen Worten: Hätte Abs ein Brutto von 2300 €, dann hätte er -nach Abzug von Miete und KU- auch nur 825 € zum Leben!!!

Es gibt kaum einen Anreiz, wesentlich mehr als 1500 € Brutto zu erwirtschaften.

Ab 1500 € Netto gerät man in Widersprüche zw Sozialrecht und Leitlinien der OLGs, weil dann - nach Leitlinien- höherer KU gefordert werden kann, was aber nach Sozialrecht so nicht vorgesehen ist. Auch BU oder TU wollen dann nicht recht passen.
Probleme gibt es mE immer dann, wenn der Pflichtige nach Leitlinien zwar leistungsfähig, nach SGB aber bedürftig ist.
.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Skipper - 10-05-2012, 13:13

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltstitulierung (unbefristet) auch bei Amtsgericht möglich Sixteen Tons 1 3.139 21-05-2017, 12:42
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste