09-05-2012, 16:51
Sorry, hatte überlesen, dass die Kinder ja ehelich geboren sind, daher bisher wohl den Ehenamen/Vaternamen tragen.
Bei unehelichen Kids ohne gemeinsames Sorgerecht, die den Mädchennamen der Mutter tragen, hat der KV nämlich wenig bis nichts zu melden.
Bei unehelichen Kids ohne gemeinsames Sorgerecht, die den Mädchennamen der Mutter tragen, hat der KV nämlich wenig bis nichts zu melden.